21.08.2008, 19:07
danii schrieb:kann mit bitte wer einen link zu dem thema schicken?
woher wisst ihr, dass wir bis oktober 2008 alle prüfungen aus dem ersten abschnitt fertig haben müssen?
ich war im letzten semester im ausland, bin zwar am lernen für die prüfung nächste woche, würd nur gern wissen, was dann ist, wenn ich sie nicht schaffe ...
danke!
hi,
wenn die news seite funktionieren würde...
das stand dort:
"Vorziehen von Stunden aus dem 2. Abschnitt
Aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema hier die wichtigsten Auszüge der Zusammenfassung, die im Originaltext bei Frau Linzer im SSC aufliegt (auf Bitte von Frau Studienpräses Kopp sollen wir aus diversen Gründen den gesamten Text nicht auf die News-eite stellen):
Es werden generell keine bereits absolvierten Stunden einer Lehrveranstaltung aberkannt.
Ø Laut Studienplan Diplomstudium können nach persönlicher Genehmigung durch den SPL max. 6 Stunden vom 2 Abschnitt vorgezogen werden, obwohl der 1 Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen ist.
Ø Wenn der erste Abschnitt nicht abgeschlossen ist, aber durch entsprechendes Vorziehen von max. 6 Stunden aus dem 2. Abschnitt die 85 Stunden erfüllt werden, darf vom Studienservicecenter (SSC) eine Bestätigung über die 85 Stunden ausgestellt werden.
Ø Nur bei Absolvierung aller Stunden des 1. Studienabschnitts darf das Diplomstudiumszeugnis für den ersten Studienabschnitt ausgestellt werden.
BIS 30.09.2008 GILT NUN FOLGENDES:
Ø Alle Studierenden, die Stunden aus dem 2. Abschnitt vorgezogen haben und
§ dies entweder noch nicht genehmigt haben, oder
§ bestimmte Stunden genehmigt wurden, aber mehr absolviert wurden
§ bestimmte Stunden genehmigt wurden und noch nicht mehr absolviert wurden
§ der erste Abschnitt schon mit Zeugnis abgeschlossen ist und noch Stunden fehlen
§ der erste Abschnitt noch nicht abgeschlossen ist (oder nur mit einer Stundenbestätigung)
müssen persönlich beim SPL (zu den Sprechstunden) um eine Genehmigung ansuchen bzw. die bereits absolvierten und schon genehmigten Stunden (mit dem entsprechenden Formular, das im SSC bei Frau Linzer erhältlich ist) dem SPL zur Kenntnis bringen
Ø Es müssen alle Stunden des ersten Abschnitts bis Ende September 2008 absolviert werden (auch wenn schon ein Zeugnis für den ersten Abschnitt ausgestellt wurde), sonst ist ein Vorziehen weiterer Stunden (mehr als die 6 im Studienplan vorgesehen) nicht mehr möglich.
.......... mehr bei Frau Linzer im SSC
Ab dem 1. Oktober 2008 gilt die Regelung, wie im Studienplan des Diplomstudiums, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XII, Nummer 43, am 16.09.1997, angeführt.."
baba,
maria
p.s.: bei der besprechung, wo auch die studienpräses kopp (?) anwesend war, hab ich es sowieso so verstanden, als ob für die, die das zeugnis über den 1.ab schon haben (egal ob mit oder ohne vorziehen), diese regelung nicht gilt. das hat aber wieder jeder anders verstanden (lt. beiträgen im alten forum, die es aber leider nicht mehr gibt).
aber egal, lt. o.g. gilt es auch für die.

