20.01.2011, 11:28
@ sose
LM-Kennzeichnung wird komplett neu geregelt werden, außer die Sachen, die im Sichtbereich der Ware sind:
1. Sachbezeichnung (Beanstandungsgrund wäre irreführende Bezeichnung)
2. Netto-Füllmenge, Stückzahl
3. Alkoholgehalt
4. Datum (Verbrauchsdatum, Mindesthaltbarkeit)
LM-Kennzeichnung wird komplett neu geregelt werden, außer die Sachen, die im Sichtbereich der Ware sind:
1. Sachbezeichnung (Beanstandungsgrund wäre irreführende Bezeichnung)
2. Netto-Füllmenge, Stückzahl
3. Alkoholgehalt
4. Datum (Verbrauchsdatum, Mindesthaltbarkeit)

