24.01.2011, 21:07
a) Welche 6 Beanstandungsgründe kennt die LMSVG?
gesundheitsschädlich, unsicher, verfälscht, wertgemindert, irreführend oder falsch gekennzeichnet, verordnungswidrig, nachgemacht, (verdorben/unreif)
b) Welche ist gerichtlich strafbar?
Das Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen LM
c) Welche dienen dem Schutz vor Täuschung?
Wertminderung, irreführende oder falsche Bezeichnung, verfälscht
gesundheitsschädlich, unsicher, verfälscht, wertgemindert, irreführend oder falsch gekennzeichnet, verordnungswidrig, nachgemacht, (verdorben/unreif)
b) Welche ist gerichtlich strafbar?
Das Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen LM
c) Welche dienen dem Schutz vor Täuschung?
Wertminderung, irreführende oder falsche Bezeichnung, verfälscht

