25.01.2011, 11:56
also das gibt wikipedia her Wink wenn jemand die genauen definitionen vom smolka hätte wäre es auch nett wenn er diese posten könnte :
NORM:
• einen durch bestimmte Prozesse festgelegten, allgemein anerkannten Standard
• eine rechtliche Vorschrift, Rechtsnorm
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
Das Sachverständigengutachten soll Aussagen über die Notwendigkeit der Betreuung bzw. der zu genehmigenden Handlung machen (§ 280 FamFG). Es sollte beinhalten: Sachverhalt, Vorgeschichte (Anamnese), Untersuchungsergebnisse, Beurteilung einschließlich einer Prognose, Zusammenfassung.
hab das jz kopiert....
also i hab auch nix gelernt...mal schnell durchgelesen..aber schon wieder alles vergessen
NORM:
• einen durch bestimmte Prozesse festgelegten, allgemein anerkannten Standard
• eine rechtliche Vorschrift, Rechtsnorm
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
Das Sachverständigengutachten soll Aussagen über die Notwendigkeit der Betreuung bzw. der zu genehmigenden Handlung machen (§ 280 FamFG). Es sollte beinhalten: Sachverhalt, Vorgeschichte (Anamnese), Untersuchungsergebnisse, Beurteilung einschließlich einer Prognose, Zusammenfassung.
hab das jz kopiert....

also i hab auch nix gelernt...mal schnell durchgelesen..aber schon wieder alles vergessen

