06.02.2011, 18:28
wenn du das ganze zum Marktamt bringst, u dann die Ages ein tatsächliches Vorliegen eines Fehlers/Bakterien... feststellen kann wird ein Verfahren gegen den Marktführer des Supermarkts wo du dieses Produkt gekauft hast, wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht eingeleitet
also wenn du das diesem Menschen ersparen willst - geh lieber zum Supermarkt, reg dich auf - u du kriegst sicher ne Entschädigung dafür
also wenn du das diesem Menschen ersparen willst - geh lieber zum Supermarkt, reg dich auf - u du kriegst sicher ne Entschädigung dafür

