03.09.2008, 19:19
um gaaaaaanz sicher zu gehen könntest du dich ja für die Studienrichtung, in der du die FWF machen willst, auch inskribieren und unter der neuen Studienkennzahl die Prüfungen machen. Dann können sie auf keinen Fall was sagen, wenn du dir die Prüfungen später anrechnen lassen willst.
aber nachdem man ja im 1. Abschnitt auch FWF absolvieren darf, dürftest du keine Probleme bekommen
aber nachdem man ja im 1. Abschnitt auch FWF absolvieren darf, dürftest du keine Probleme bekommen

