summer schrieb:Liebe strv 
also es geht um folgendes....einige studis hier (mich eingeschlossen) sind unsicher was die zwei vorlesungen angeht....es dürften einige die vorratshaltung fürs diplom gemacht haben (obwohl bakk) die ja damals noch 2sws wert waren (ich glaub sogar dass das einige sind die es nur nicht wissen)....nun stellen sich einige fragen
- Müssen wir uns das extra anrechnen lassen?
- Wenn ja, wirds überhaupt angerechnet bzw wenn es nicht angerechnet wird müssten ja die übungen auch aberkannt werden oder? Angeblich ist die prüfung schwerer mit 2sws.....
- Wenn man es sich anrechnen lassen kann und diese 2 sws hat muss man dann noch gemeinschaftsverpflegung machen?
Wären sehr dankbar wenn uns diese fragen beantwortet würden bzw falls nicht wo man sich hinwenden könne 
dankeeee 
Vorweg eine Anmerkung zum Thema Erreichbarkeit: das Forum ist dazu gedacht, damit Kollegen zwecks gegenseitiger Unterstützung kommunizieren können und es wird nicht regelmäßig auf offene Anfragen durchsucht.
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Zum Thema: die fragliche VO hatte im Diplomstudium auch nur eine Wochenstunde, es waren halt Übungen drangekoppelt, die ebenfalls eine Stunde umfassten, deswegen vlt. die Annahme, es habe sich um eine 2-stündige VO gehandelt.
Für genannte VO und UE entfallen die Anrechnungsformalitäten, weil sie auf der Äquivalenzliste aufgeführt sind. Die Vorlesung ist allerdings nur dann äquivalent mit der aus dem Bakkalaureat, wenn die VO Gemeinschaftsverpflegung zusätzlich absolviert worden ist (entweder 2-stündige inkl. dem SE Alternative Ernährungsformen oder 1-stündig als VO allein).
Die Übungen sind laut Liste ohne Zusatz äquivalent.
Falls im Zeugnis etwas anderes steht (z. B. eine 2-stündige VO Einführung in VS/VH), dann ist entweder die Übernahme laut Liste automatisch passiert oder es hat eine fehlerhafte Eingabe gegeben; so oder so hat sich das Problem dann erledigt.
mit besten Grüßen,
eure StRV-EW/BSE