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ist glaub ich für alle interessant.
leider berichten die nachrichten nur von 2 tolleranzsemestern. hat man die por abschnitt oder insgesammt? gibt es abhängigkeiten von alter, familienbeihilfe, studienwechsel,...
finden kann ich nur die brefreiungsgründe krankheit, kindererziehung, beschäftigung. stellt sich natürlich auch die frage, wenn man schon zahlen muss und beginnt dann zu arbeiten oder wird erst schwanger, wird man da nachträglich befreit?
wären alles interessante fragen, finde ich.
lg
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ja so hab ich das letzte woche in dem vom broukal eingebrachten antrag auch gelesen, lediglich anträge auf abänderungen hab ich nicht verfolgt. bin jedenfalls gespannt, was insgesamt rauskommt und nun endgültig gültiges recht ist...
lg
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Hab eine Frage:
In der Presse hab ich gelesen, dass man ab März 2009 keine Studiengebühren zahlen muss. Heißt das, dass ich fürs SS 09 eigentlich schon noch zahlen muss, oder? Das beginnt ja schon im februar? Was sagt ihr dazu?
Danke!
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25.09.2008, 09:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2008, 09:14 von -=Tom=-.)
Sommersemester beginnen offiziell am 1. März, also wären gemäß Status Quo keine Gebühren mehr ab kommendem Sommersemester zu zahlen. Ob eine (alte) neue Regierung dieses Machwerk einer rot-grün-blauen Anti-Universitäten-Koalition aber wieder aufheben wird, bleibt abzusehen.
(\_/)
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Studienzeit ist aber 6 plus 2 Toleranzssemester, das stimmt schon oder? Bin jetzt umgestiegen und kenn mich noch nicht so aus.
lg
topsi
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wie auch immer... fein.. mit ew fast fertig; grübel, welches studium könnte ich als nächstes angehen...
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also ich würde sagen das ist monastsbrutto + urlaubs und weihnachtsgeld? sehe das irgendwie so, dass es einfach ein "geregelter" nebenjob sein muss und nciht mal da flyer verteilen, dann dort was anderes machen geht. das wird sicher zu mühsam - auch als nachweis. bin gespannt auf die organisatorischen probleme. woher weiss die uni, wenn sie mir den zahlschein schickt, wo ich was verdiene.... das wird ein spass...
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ich denke, das läuft dann so wie mit der überprüfung der einkommensgrenze beim stip. die sind ja irgendwie mit dem finanzamt in verbindung. im notfall muss man die studiengebühren dann wahrscheinlich nachbezahlen, wenn man zu wenig verdient hat.
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zahlen, wenn man zu wenig verdient hat...
ich lass das mal so stehen - also wahrscheinlich hast du recht ;-)