11.10.2008, 12:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2008, 11:13 von Wagner Karl-Heinz.)
Hier die gültige Information hinsichtlich der Vorraussetzung von Modul 2 für die Module 6 und 13 sowie Modul 5 für Modul 15 im Bak.studium (nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Universität Wien):
Sie können, auch wenn sie Module 2 bzw. 5 noch nicht abgeschlossen haben, die Vorlesungen (nicht die Seminare oder Übungen) der Module 6, 13 bzw. 15 besuchen, sie dürfen aber keine Prüfung ablegen solange Modul 2 bzw. 5 nicht abgeschlossen ist.
Sollte dies dennoch passieren ist die Prüfung UNGÜLTIG und muss wiederholt werden.
Das wird bei Abgabe des Prüfungspasses im SSC überprüft werden!
Sie können, auch wenn sie Module 2 bzw. 5 noch nicht abgeschlossen haben, die Vorlesungen (nicht die Seminare oder Übungen) der Module 6, 13 bzw. 15 besuchen, sie dürfen aber keine Prüfung ablegen solange Modul 2 bzw. 5 nicht abgeschlossen ist.
Sollte dies dennoch passieren ist die Prüfung UNGÜLTIG und muss wiederholt werden.
Das wird bei Abgabe des Prüfungspasses im SSC überprüft werden!

