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Frage zu den Studiengebühren? WICHTIG
#1
25Question 
wenn auf meinem erlagschein nur der öh beitrag gestanden ist - muss nirgends was bewilligen lassen - oder zahlen?
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#2
das war bei mir auch so, aber ich lasse es trotzdem bestätigen, dass ich letztes jahr "zuviel" verdient habe, damit nicht nachher vielleicht dann ewas nicht passt.
also wenn du "eigentlich" zahlen müsstest dann lass den erlass bestätigen, aber wenn du eh noch im studienplan bist, also noch nicht zulange studierst, dann glaub ich musst es auch nicht beweisen!

aber irgendwann hab ich ein mail bekommen, dass beim versenden der erlagscheine fehler passiert sind, und dass deswegen jeder kontrollieren soll, ob er eh den richtigen bekommen hat. ich hab den falschen bekommen, aber auch nur den ÖH beitrag gezahlt und werd bis ende april den erlass bestätigen lassen.
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#3
0107278 schrieb:das war bei mir auch so, aber ich lasse es trotzdem bestätigen, dass ich letztes jahr "zuviel" verdient habe, damit nicht nachher vielleicht dann ewas nicht passt.
also wenn du "eigentlich" zahlen müsstest dann lass den erlass bestätigen, aber wenn du eh noch im studienplan bist, also noch nicht zulange studierst, dann glaub ich musst es auch nicht beweisen!

aber irgendwann hab ich ein mail bekommen, dass beim versenden der erlagscheine fehler passiert sind, und dass deswegen jeder kontrollieren soll, ob er eh den richtigen bekommen hat. ich hab den falschen bekommen, aber auch nur den ÖH beitrag gezahlt und werd bis ende april den erlass bestätigen lassen.

wo / wie /was soll man bestätigen lassen???????
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#4
strupperl schrieb:wenn auf meinem erlagschein nur der öh beitrag gestanden ist - muss nirgends was bewilligen lassen - oder zahlen?
Den ÖH-Betrag und die Versicherung mußt du unabhängig einer Studiengebührenbefreiung bezahlen.
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#5
weiß jetzt schon wer was über die studiengebühren vom vorigen semester ob wir die jetzt zurückbekommen oder nicht und wie das vor sich geht?? weil in den medien hat es ja geheißen das die unis angeblich die studiengebühren vom letzten semester zurückerstatten müssen weil es gesetzteswidrig war oder so???? weiß da wer mehr darüber???
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#6
Ja, soweit ich weiß hat sich da nichts geändert. Es wird halt ein wenig dauern. Was mich allerdings gewundert hat ist, dass ich laut Uni-Zahlschein die volle Studiengebühr fürs WS 2013 zahlen muss.
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#7
@degubaby

ich weiß zwar nicht in welchem semster du bist, aber wenn man über mindestzeit ist plus zwei toleranzsemester muss man ja den vollen beitrag zahlen.

lg
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#8
nein ich meine in letzter zeit hat man ja in den medien gehört das die studiengebühren fürs WS 2012/2013 gesetzeswiedrig waren und deshalb die unis diese wieder an die studenten zurückzahlen müssen!....und jetzt wollte ich halt wissen wie das abläuft....
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#9
Ich hab eine kurze Frage: ich warte derzeit auf meine letzte Note vom Bachelorstudium, allerdings endet ja die Nachfrist am Mittwoch.
Das heißt, wenn ich die Note nicht bis Mittwoch eingetragen bekomme, flieg ich von der Uni. Inskribieren will ich mich aber nur ungern für das SS14, weil ich dann Studiengebühren zahlen müsste. Was passiert denn, wenn ich vorsorglich die Studiengebühren bezahle, dann aber doch noch vor Mittwoch die Note bekomm. Wird mir das Geld dann rückerstattet?
Danke!
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#10
http://studentpoint.univie.ac.at/rund-um...rstattung/
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