vielleicht hilft dir das: (laut boku)
du findest was dazu hier:
http://www.boku.ac.at/IAM/efb/doblhoff/biosafety.pdf
Definitionen
Biologische Agenzien
Zu den biologischen Agenzien werden mikroskopisch kleine Einheiten gezählt:
· Viren
· Bakterien
· Pilze einschließlich Hefen
· Algen
· Protozoen
· Erreger der transmissiblen spongioformen Encephalopathien (TSE, Prionen)
· Zellkulturen
Die individuelle Größe der verschiedenen biologischen Agenzien ist sehr unterschiedlich.
Bakterien 0,2 bis 5 μm lang - 1 μm breit (einige seltene Ausnahmen größer
als 100 μm)
Pilzsporen und Hefen 2 bis 30 μm
Viren 0,005 und 0,3 μm.
tierische Zellen 10 bis 20 μm.
Bemerkungen:
Algen sind zwar biologische Agenzien, werden aber in der Europäischen Richtlinie über den
Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe (90/679/EWG)
nicht angeführt.
Protozoen sind heterotrophe, einzellige eukaryotische tierische Zellen; zu ihnen zählen die
Amöben und Geißeltierchen, die Sporentierchen und Wimperntierchen. In der Europäischen
Richtlinie 90/679/EWG werden aus dieser Gruppe nur Humanparasiten als biologische
Agenzien angeführt.
Die Erreger der transmissiblen spongioformen Encephalopathien Prionen sind sogenannte
„unkonventionelle übertragbare Agenzien“. Sie sind kleinste infizierende Partikel