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Hallo und HILFE!!
Kenn mich nicht aus und hoff das mir irgendwer helfen kann: Hab die ersten zwei Semester hinter mir und muss der Stipendiumstelle einen dämlichen Leistungsnachweis präsentieren. Hab jetzt folgende info gefunden: Für Bachelor braucht man angeblich 15 SWS um weiterhin die Beihilfe zu bekommen. Sind die 15 SWS jetzt nur von den bestandenen Prüfungen oder zählen auch Prüfungen die man gemacht aber nicht geschafft hat!!!?????
Hoff irgendwer kann mir helfen!
lg
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bis 15. dezember, also ende der antragsfrist, musst den nachweis erbringen. denke schon, dass da nur die bestandenen prüfungen zählen
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es zählen nur die bestandenen
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Hallo ja das sind sicher nur die bestandenen, aber sind das nicht 30 ECTS in 2 Semester?
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wenn man das sammelzeugnis der familienbeihilfe vorweist, muss mans dann der studienbeihilfe auch nochmal vorweisen?
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ja weil das eine ja an das finanzamt geht und das andre ist die studienbeihilfenbehörde.
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Hallo!
Hab grad bei der Stipendienstelle angerufen, weil ich mir nicht sicher war, ob das Stipendium nach 1 Jahr automatisch weiterbezahlt wird... die haben mir gesagt, sie brauchen keine Unterlagen und Nachweise mehr von mir und ich muss auch kein Sammelzeugnis mehr schicken. Sie meinte das düfte schon automatisch von der Uni dorthingegangen sein... Mal schaun ob's stimmt, bin mir da jetzt auch nicht so sicher.
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Hab auch schon gehört, dass man sich bei der Stipendienstelle um nichts mehr kümmern muss. Wenn es keinen Anspruch mehr gibt, dann wissen die das, und solange man noch einen hat, wird bezahlt, ohne dass man denen nochmal was schicken muss.
Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da. Er ist auch heute nicht mehr dort. Ich wünscht, ich wünscht er ginge fort. [Identity]