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Ja aber solltest dann nicht eh das normale Stipendium bekommen? Also nicht das Selbsterhalter sondern da gibts ja n normales auch
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sozial bedürftig?
wenn ich mich selbst erhalte, also von niemand etwas bekomme, bin ich dann sozial bedürftig? *g*
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wenn du aufhörst zu arbeiten, schon :-)
es müssten dann dieselben regelungen gelten, wie für die, die direkt von der schule kommen und stip. beantragen. aber das weiß ich nicht. lass dich am besten von der stip.stelle beraten (geh persönlich hin, in den ferien ist kein großer andrang und sie haben zeit für dich).
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zudem habe ich schon einmal studiert, familienbeihilfe bezogen, jedoch nicht abgeschlossen. inzwischen jedoch gearbeitet. also habe ich ja sowieso keine anspruch mehr auf studienbeihilfe oda?
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ja... leider... das hab ich eh befürchtet... das heißt, ich kann auch kein selbsterhalter bekommen also erst wenn ich genauso lange studiert hab wie im 1. studium, weil das is ja eigentlich auch studienbeihilfe oda?
auch, wenn ich inzwischen gearbeitet habe? *snief*
dann kann ich das ganze glaub ich sowieso vergessen... schade...
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aba wozu gibt es dann das selbsterhalter, wenn man sowieso gleich viel geld bekommt, wenn man zu arbeiten aufhört und zu studieren beginnt... ?? komisch...