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Ich hoffe jemand von Euch hatte den Fall schon einmal, denn ich hatte gestern eine Diskussion mit einer Freundin zu diesem Thema:
Also, man ist bei einer Prüfung in unserem Studium angetreten, hat diese nicht bestanden und ist zwischenzeitlich bei einer anderen Prüfung angetreten, die rein formal anrechenbar wäre.
Kann man sich diese also anrechnen lassen oder eben nicht, weil man bereits einmal negativ angetreten ist?
Danke Euch!
Irish way of life: Don't hurry and don't panic!
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ja geht! nur wenn du bei der eigentlichen Pflicht-VO bei EW schon 3x negativ warst, kannst du dir keine andere stattdessen anrechnen lassen, weil du dann schon kommissionell antreten musst... aber bei 1x negativ ist Anrechnung möglich (sofern die entsprechende VO wirklich äquivalent ist und angerechnet wird.
Pinguine sind Vögel, die nur fliegen, wenn man sie schmeißt...
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Danke Dir, dann hatte sie Recht!
LG
Irish way of life: Don't hurry and don't panic!
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und wie genau funktioniert diese anrechnung? im sekretariat haben sie mir gesagt dass ich das irgendwie selber machen kann, stimmt das?
danke
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ich glaub das muss man im ssc mit irgendeinem formular machen...
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genau, da bekommst im sekretariat ein formular, das füllst du aus & gibst es mit sammelzeugnis & studienbuchblatt im ssc ab. dort wird das geprüft & dann kannst dir irgendwann den bescheid abholen, was angerechnet wurde und was nicht.
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also seit neuestem funktioniert das ganze anscheinend so, dass man sich das formular aus dem ssc holt, ausfüllt, und dann damit zum wagner in die anrechnungs-sprechstunde (immer dienstags) geht.
ich hatte das eigentlich so verstanden, dass man nur bei fragen in diese sprechstunde geht, aber vor kurzem wurde ich im ssc wieder weggeschickt mit der begründung, dass ich zum wagner muss... sehr nervig, da ich zur zeit der sprechstunde nie zeit hab und jetzt nicht weiß was ich tun soll...
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