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Prüfungsanmeldung
#1
Tut mir leid, kam sicher schon oft nur irgendwie funktioniert es nicht so recht. Wo melde ich mich an für die kommenden Prüfungen, also Anatomie EL etc? Und kann ich mich da überhaupt schon anmelden. Hatte mal gehört erst 2 Wochen vorher beginnt die Frist.
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#2
http://univis.univie.ac.at

Dort meldest du dich einfach an, guckst unter Anmelden, Neue Anmeldung, und tippst Ernährungswissenschaften Prüfung ein. Wenn deine Prüfungen in die Liste stehen kannst du dich da einfach anmelden.
Die Friste sind sehr unterschiedlich. Kann sein dass du dich 2 Wochen vorher gar nicht mehr anmelden kannst... Also immer reinschauen. Ich glaub die sind beide schon online.

LG
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#3
Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Ich war für eine Prüfung fix angemeldet, konnte aber nicht antreten, weil ich wirklich sehr krank war. Mein Arzt war bei mir zu Hause und eine ärztliche Bestätigung hab ich auch.
Bin ich jetzt wirklich für 6 Wochen gesperrt?
Würde es etwas nützen, wenn ich Frau Linzer die Bestätigung vom Arzt vorlege? oder würde das eh nix nützen?
Auf Univis waren sogar nach der letzten Restplatzvergabe keine Vormerkungen mehr und rund 20 Plätze frei, also hätte ich auch niemandem den Prüfungsplatz weggenommen.

Wär lieb, wenn mir jemand weiterhelfen kann. :-)
LG
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#4
(19.01.2010, 13:33)_Babsi_* schrieb: Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Ich war für eine Prüfung fix angemeldet, konnte aber nicht antreten, weil ich wirklich sehr krank war. Mein Arzt war bei mir zu Hause und eine ärztliche Bestätigung hab ich auch.
Bin ich jetzt wirklich für 6 Wochen gesperrt?
Würde es etwas nützen, wenn ich Frau Linzer die Bestätigung vom Arzt vorlege? oder würde das eh nix nützen?
Auf Univis waren sogar nach der letzten Restplatzvergabe keine Vormerkungen mehr und rund 20 Plätze frei, also hätte ich auch niemandem den Prüfungsplatz weggenommen.

Wär lieb, wenn mir jemand weiterhelfen kann. :-)
LG

Wenn die Abmeldefrist vorüber ist, kann man sich nur mehr per Mail an den Prüfer entschuldigen, falls man nicht antreten kann.
Es steht dem Prüfer in diesen Fällen frei, solche nachträglichen Abmeldungen als Entschuldigung anzuerkennen, da ja auch in der Satzung /Prüfungsordnung der Universität festgehalten ist, dass es die Pflicht des Studierenden ist sich bis spätestens 2 Tage vor der Prüfung abzumelden, wenn man nicht antreten kann.
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