(17.02.2010, 19:21)Windu schrieb: Hi!
Wichtige Frage, konnte mich für die Physiologieprüfung nicht rechtzeitig abmelden, stimmt es, dass man für 8 Wochen von ALLEN Prüfungen, egal von welcher VO, gesperrt werden kann? Ich hab dem Professor heute noch eine Mail geschrieben, aber weiß nicht ob da noch was zurückkommt :/
Wie wird das genau gehandhabt, wenn man nicht erscheint? Ist sehr wichtig, bitte um Antwort ^^
lg
Hier die studienrechtlichen Bestimmungen gemäß der Satzung der Uni Wien:Prüfungsverfahren
An- und Abmeldung zur Prüfung
§ 11. (1) Studierende haben bei ordnungsgemäßer Anmeldung Anspruch auf
Ablegung einer Prüfung im Rahmen eines Prüfungstermins.
(2) Die Studierenden sind verpflichtet, sich bei Verhinderung
unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung im Rahmen einer kombinierten Modulprüfung, einer Modul-, Fach- oder Gesamt- oder sonstigen kommissionellen Prüfung bei der Studienprogrammleiterin oder beim Studienprogrammleiter schriftlich abzumelden.
Bei Lehrveranstaltungsprüfungen sind die Studierenden im Falle
der Verhinderung verpflichtet, sich unverzüglich, spätestens jedoch zwei
Werktage vor Beginn einer Lehrveranstaltungsprüfung bei der Leiterin oder dem Leiter
der Lehrveranstaltung schriftlich abzumelden. Eine Begründung der Abmeldung ist nicht erforderlich.
(3) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 2
abgemeldet zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an einer
Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so ist die Studienprogrammleiterin
oder der Studienprogrammleiter berechtigt, diese Studierenden für einen
Zeitraum bis zu acht Wochen für die Ablegung dieser Prüfung zu sperren.
Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit gehemmt.