Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
LM chemie nachweis benzoesäure
#1
hallo,

wie bitte erfolgt der nachweis.
ich weiß, dass sie wasserdampfflüchtig ist und leicht in organ. lösungsmittel löslich ist.
aber welche methoden dann?

danke
Zitieren
#2
Klassischer Nachweis ist Mohler´sche Reaktion.

Benzoesäure wird mit KNo3 und H2SO4 titriert- dabei ensteht Dinitrobenzoesäure diese wird mit Hydroxylamin zu grünlichen Verbindungen reduziert.


Hätt da auch eine Frage.

Fette können ja unverseifbar oder verseifbar sein.

Stimmt meine Überlegung:

verseifbar: mit Fettsäureester
unverseifbar:ohne Fettsäureester also keine Fettsäuren

Noch eine Frage wie wird Kollagen bestimmt????????????????????????????????????

Find ich leider nicht..

Danke
Zitieren
#3
kollagen enthält sehr viel hydroxyprolin, daher muss man nur den anteil an hydroxyprolin bestimmen und dann kann man sagen, ob es kollagen ist!

ich meine so war das!
Zitieren
#4
Zu angelgirls 1. Frage:

Meinst du die "Analyse des unverseifbaren Anteils"?
--> Nachdem man Fette (Triglyceride und andere Ester) alkalisch verseift hat, werden diese Seifenlösungen mit (Petrol-)Ether extrahiert und dann destilliert man das Lösungsmittel wieder ab und trocknet den Rückstand bei 100°C - das ist der unverseifbare Anteil (z.B. Steroide, Terpene, fettlösliche Vitamine und Farbstoffe, PCKWs, Kohlenwasserstoffe usw.)

Oder hast du mit deiner Überlegung ganz was anderes gemeint?
Zitieren
#5
also verseifbar bedeutet glaub ich einfach, dass ester bildungen gespalten werden können, wie man das beim verseifen +KOH ja macht. daraus folgt, dass der verseifbare anteil des fetts die triglyceride sind. es entstehen glycerin und die jeweiligen FS, die beim zusatz von KOH schmierseife und beim zusatz von NAOH Kernseifen bilden.
es gibt auch verseifbare gerbstoffe, deren esterbindungen mit glucose wieder aufspaltbar sind. (Gallate)
korrigiert mich, wenn ich mich irre!
lg
Alle sagten: Das geht nicht
Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht
Zitieren
#6
Danke für eure Antworten das hilft mir sehr!

Hab da noch eine Frage und zwar: Ist Propionsäure in Österreich als Konservierungsmittel erlaubt?
Im Buch steht nämlich: "seit 1995 wieder zugelassen".
und im Skript: "in Österreich nicht mehr erlaubt"??

Keine Ahnung was jetzt stimmt auf WIKI steht das es in der EU zugelassen ist?!?


Wie funktioniert der nachweis von Sorbinsäure stimmt meine Überlgegung??


1.Aus Lebensmitttel durch Wasserdampfdestillation abtrennen, weil Wasserdampfflüchtig
2.Oxtation mit Kaliumdichomat in saurer Lösung
3.es ensteht Malondialdehyd
4.man gibt Thiobaritursäure dazu (oder entsteht die??) daraus wird Barbitursäure (rot)

Extinktion wird gemessen
Zitieren
#7
Ich würde mich bzgl. Propionsäure auf das Buch vom Ebermann verlassen - Propionsäure war eine Zeit lang nicht zugelassen, ist aber seit 1995 wieder zugelassen - in der EU und damit auch in Österreich.

Zum Nachweis von Sorbinsäure:
Ja, deine Überlegung stimmt meines Wissens nach - nachdem man H2SO4 und K-Dichromat hinzugefügt hat, erhitzt man 2 Min und gibt dann die Thiobarbitursäurelösung hinzu. Das Ganze lässt man 10 Min im Wasserbad sieden - bei Rotfärbung: positiver Nachweis...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste