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Inskription und Familienbeihilfe
#1
Hi!
Ich werd das Studium im Oktober abschließen. Dann werde ich ja exmatrikuliert, oder? Oder zumindest bin ich nciht mehr für EW inskribiert. Allerdings wäre es nötig, dass ich mindestens noch bis Jahresende inskribiert bleibe. Deshalb dachte ich, ich könnte mich für ein anderes Studium inskribieren und das dann einfach auslaufen lassen. Wenn ich jetzt also noch ein Semester Theologie oder sowas inskribier, aber keine Prüfungen mach, würde das dann funktionieren oder müsste ich dann Geld zurückzahlen (Ich bin in Mindestzeit)?
The truth is out there!
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#2
also wenn du keine prüfungen machst, musst du die familienbeihilfe sicher zurückzahlen: "Für das erste Studienjahr ist ein Studienerfolgsnachweis über 16 ECTS-Punkte (oder acht Wochenstunden) aus Wahl- oder
Pflichtfächern des betriebenen Studiums oder eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung (des ersten Rigorosums) zu
erbringen (einmaliger Leistungsnachweis)."


details siehe hier

mlg, lisa
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#3
vielen Dank! Das war sehr hilfreich Smile Also, doch keine weitere Inskriptionl... Sad
The truth is out there!
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#4
Wieso musst du dieses Jahr denn unbedingt noch inskribiert bleiben? Vll gibt es ja noch eine andere Lösung.
Lg
Abgesehen davon, steht (soweit ich das überschaut habe) ja auch nirgendwo, dass du das zurückzahlen musst. Zumindest im Studentpoint steht (meines Wissens), dass man die Beihilfe nicht zurückzahlen muss wenn man im ersten Jahr keine 16 ECT's gemacht hat, sondern nur, dass du dann im nächsten Jahr keine Beihilfe mehr bekommst.
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#5
ja stimmt eigtl. lillipeace, vl. hab ich das auch falsch verstanden und man muss eh nix zurückzahlen sondern hat nur keinen weiteren anspruch drauf?!?
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#6
(24.08.2010, 13:11)lischen schrieb: ja stimmt eigtl. lillipeace, vl. hab ich das auch falsch verstanden und man muss eh nix zurückzahlen sondern hat nur keinen weiteren anspruch drauf?!?

Also so wie ich das verstanden habe, stimmt das genau so.
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#7
(24.08.2010, 15:17)lilipeace schrieb:
(24.08.2010, 13:11)lischen schrieb: ja stimmt eigtl. lillipeace, vl. hab ich das auch falsch verstanden und man muss eh nix zurückzahlen sondern hat nur keinen weiteren anspruch drauf?!?

Also so wie ich das verstanden habe, stimmt das genau so.

Mich würde auch interessieren,wie das abläuft.
Muss man die Familienbeihilfe zurückzahlen,wenn man die ETC nicht nachweisen kann,oder nicht?
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#8
Ja muss man! Aber im normalfall sind die 16ects nicht allzuschwer zu schaffen! Also keine sorge (:
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#9
verwechselt ihr da nicht familienbeihilfe mit studienbeihilfe?
die familienbeihilfe muss man doch nicht zurückzahlen, die studienbeihilfe schon!
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#10
Ja, ich glaube auch nicht, dass man Familienbeihilfe zurückzahlen muss! Aber falls man im nächsten Jahr immer noch Familienbeihilfe kriegen will muss man die 16 ECT's haben!
Lg
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#11
Zitat:die familienbeihilfe muss man doch nicht zurückzahlen, die studienbeihilfe schon!
Das dachte ich mir auch.Kann doch nicht sein,das man die Familienbeihilfe zurückzahlen muss O.o
Das wäre... komisch.
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#12
also mir hams das beim finanzamt so erklärt.. warum müsste man sonst den leistungsnachweis bringen?
H
(24.09.2010, 18:08)lilipeace schrieb: Ja, ich glaube auch nicht, dass man Familienbeihilfe zurückzahlen muss! Aber falls man im nächsten Jahr immer noch Familienbeihilfe kriegen will muss man die 16 ECT's haben!
Lg
Hört sich logisch an.. sorry, wenn ich nen blödsinn gsagt hab.. die vom finanzamt bei uns sindvecht unfähig.. ham nichtmal mein zeugnis, wo unten draufsteht, dass es als bestätigung für die familienbeihilfe gilt, angenommen... ham mia wohl da auch nen blödsinn eingredet
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