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familienbeihilfe
#13
Ich würde einmal anrufen, weil das mit den Studienabschnitten da erinnere ich mich an was weil das mal wo stand und ich da nachgefragt habe, aber ich bin im Bach also vielleicht ist es da wirklich anders. aber es war irgendwie so dass das mit Studienabschnitt nicht mehr so genau ist. Aber ich bin mir echt nicht mehr sicher, das ist schon so lange her. Aber vielleicht hast du recht und es ist im Bakk anders, aber das wär ja auch irgendiwe unfair, dass der Bach dann 2 Toleranzsemester hat. Es ist irgendwie ein verwirrendes, blödes System. :/
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#14
ich glaub auch das es bei uns 2 toleranzsemester sind, weil als ich nach 2 Semester meinen nachweis eingeschickt habe, stand das der nächste nachweis da und da verlangt wird. auf jeden fall war der termin so gesetzt, dass ich insgesamt 8 Semester für EW zeit hätte und warum sollten die das erst nach 8semester kontrolliern, obwohl es nur für 7 eine beihilfe gibt? wär unlogisch aber da ich noch nicht so weit bin, weiß ich es halt auch nicht sicher. wenns wer sicher weiß, dann BITTE sagen!
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#15
studentpoint homepage:
Wie lange besteht Ihr Anspruch?
Für Studierende kann Familienbeihilfe grundsätzlich bis zum 26. Lebensjahr bezogen werden. Bei Schwangerschaft, Geburt eines Kindes oder bei Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes kann die Familienbeihilfe bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt werden.

Der Anspruch besteht für jeden Studienabschnitt für die Mindeststudiendauer plus ein Semester. Wenn der Abschnitt in der vorgesehenen Mindeststudiendauer absolviert wird, verlängert sich der Anspruch für den nächsten Studienabschnitt um ein weiteres Semester.
Wird die Anspruchsdauer im ersten Abschnitt hingegen überschritten, verlieren Sie den Anspruch auf Familienbeihilfe. Mit Absolvierung der ersten Diplomprüfung lebt der Anspruch aber wieder auf (in dem Monat, in dem die letzte Teilprüfung positiv abgelegt worden ist).
Studierende eines Bakkalaureats-/Bachelorstudiums haben inklusive Toleranzsemester acht Semester Anspruch auf Familienbeihilfe.
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#16
hi. hätt da noch eine frage wegen des erfolgsnachweises. hab zwar über 8 stunden aber die 16 ects noch nicht erreicht. reichen die 8 stunden? bis wann muss ich den nachweis bringen? lg
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#17
du musst den nahcweis bis ende september bringen.. mein finanzamt hat gesagt 16ects.. aber hab auch schon von welchen gehört, dass eben 8st reichen.. am besten selber beim eigenen finanzamt nahcfragen!
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