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Förderungsstipendien der Uni Wien für wissenschaftliche Arbeiten
#1
26Exclamation 
Hallo!

Die Uni Wien hat vor wenigen Tagen die Vergabe von Förderungsstipendien für wissenschaftliche Arbeiten (Diplom-/Masterarbeit, Dissertationen) im Mitteilungsblatt ausgeschrieben.

Im Folgenden posten wir den Text im Original ...

Vielleicht hat die/der eine oder andere KollegIn ja die Chance auf Zuerkennung so einer Förderung - ausprobieren ist sicher kein Fehler!

LG,
StRV-EW/BSE

Zitat:125. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Universität Wien gemäß §§ 63-67 StudFG (BGBl. Nr. 305/1992 idgF)

Die Studienpräses der Universität Wien schreibt hiermit Förderungsstipendien für die erste Jahreshälfte 2008 aus. Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten.

I. Voraussetzung für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums (gemäß § 66 StudFG)

Für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Durchführung einer nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Masterarbeit, Dissertation)
2. Förderungswürdigkeit der wissenschaftlichen Arbeit
3. Hervorragender Studienfortgang
4. Die Einhaltung der Anspruchsdauer

II. Antragstellung und erforderliche Nachweise

1. Ausgefülltes Antragsformular
(Formular abrufbar unter folgendem Link: http://stipendien.univie.ac.at/)
2. Lebenslauf
3. Eigendarstellung der wissenschaftlichen Arbeit (max. 2 Seiten)
4. Nachweis, dass die wissenschaftliche Arbeit mit überdurchschnittlich hohen finanziellen Belastungen verbunden ist; diese sind in der Kostenaufstellung darzulegen (Reisekosten: Bahnfahrt 2. Klasse, Economy-Flug, gesonderte Begründung für PKW).
5. Finanzplan
6. Die Vorlage mindestens eines Gutachtens der Betreuerin oder des Betreuers der wissenschaftlichen Arbeit oder von einer oder einem sonstigen habilitierten Universitätslehrerin oder -lehrer der Universität Wien, aus dem hervorgeht, ob die oder der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und ihrer bzw. seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen sowie die Bestätigung über die Plausibilität der Kostenaufstellung.
7. Erfolgsnachweise, die einen hervorragenden Studienfortgang (nicht schlechter als 2,5 - unter Einbeziehung aller Leistungen (auch „Nicht Genügend“) im Zeitraum 01.03.2007 bis 30.04.2008) belegen.
8. aktuelles Studienblatt (Studienbestätigung reicht nicht aus!) Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden oder mangelhaften Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt werden!

Folgende Kosten werden nicht gefördert:
· Lebenshaltungskosten
· Tag-/Nachtdiäten
· Wohnungsmietfortzahlungen
· Fahrausweis der Wiener Linien
· Drucken und Binden der wissenschaftlichen Arbeit
· Bücher, die am Institut oder an der Universitätsbibliothek entlehnbar sind
· Studienbeitrag in Österreich
· Büromaterial
· Handykosten

Folgende Kosten werden nur bedingt gefördert (siehe auch V. Sonstiges):
· Labormaterial (bes. Begründung nötig)
· Kopien (bes. Begründung nötig)
· Hard- und Software, Geräte (bes. Begründung nötig)
· Tagungs- bzw. Kongressbeitrag (Nachweis der Abstract-Annahme zum Zeitpunkt der Einreichung)

III. Zuerkennung

1. Ein Förderungsstipendium darf pro Studienjahr 700,-- Euro nicht unterschreiten und 3.600,-- Euro nicht überschreiten.
2. Die Entscheidung über die Zuerkennung der zu vergebenden Stipendien erfolgt nach Maßgabe der vom Bundesministerium zugeteilten Mittel durch die Studienpräses.
3. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Prüfung und Entscheidung umgehend schriftlich informiert (voraussichtlich im September 2008). Vor diesem Zeitpunkt werden Telefon- und Emailanfragen bezüglich der Entscheidung nicht entgegengenommen.
4. Auf die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
5. Bei Zuerkennung eines Förderungsstipendiums haben die Studierenden bis zum 07. 04. 2009 einen Bericht und Rechnungen in der Höhe der Fördermittel vorzulegen. Der Bericht hat das Forschungsvorhaben zu beschreiben und über die verwendeten Mittel Auskunft zu geben.
Es müssen Originalrechnungen, die auf die Antragstellerin bzw. den
Antragsteller ausgestellt sind, vorgelegt werden. Mit dem Zuerkennungsschreiben erhält der/die Studierende eine Kopie der Kostenaufstellung, aus der die Höhe der Förderung ersichtlich ist.
6. Ein Viertel des zuerkannten Förderungsstipendiums wird erst nach Vorlage dieses Berichtes ausgezahlt. Sollte der Bericht und die Rechnungen von der Kostenaufstellung abweichen, ist eine begründete Bestätigung durch die Betreuerin bzw. den Betreuer vorzulegen. Sollte kein Bericht und keine Rechnungen vorgelegt werden können, erfolgt eine Rückforderung.

IV. Bewerbungsfrist

1. Der Antrag ist an die Studienpräses zu stellen und im Zeitraum vom 06.05.2008 bis 21.05.2008 in der Garderobe des Audi Max (gegenüber vom Audi Max), 1010 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Ring 1, ausschließlich jeweils Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr, sowie am Mittwoch, 21.05.2008 von 09:00 bis 13:00 Uhr abzugeben bzw. zuzusenden (Datum des Poststempels, nur ausreichend frankierte Sendungen werden angenommen).
2. Die Nachreichung einzelner Beilagen (!) ist bis Mittwoch, 28. Mai 2008, 16:00 Uhr im Büro Studienpräses (gegenüber HS 33), bei Frau Claudia Fritz-Larott, 1010 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Ring 1, möglich. Voraussetzung ist die fristgerechte Einreichung des Antrages und ein Vermerk, dass Unterlagen nachgereicht werden.

V. Sonstiges

1. In begründeten Fällen und gegen Vorlage einer Bestätigung durch die Gutachterin oder den Gutachter können z.B. Laptopleihgebühren, Bücher etc. genehmigt werden. Ebenso kann eine Kongressteilnahme cofinanziert werden, wenn die oder der Studierende einen Kurzvortrag hält oder ein Poster präsentiert (Annahmebestätigung ist beizulegen).
2. Werden Kosten für Bücher zuerkannt, so hat die Abwicklung der Anschaffung dieser Bücher über die Universitätsbibliothek zu erfolgen (Ansprechpartnerin ist Frau Christine Bauer, Email: christine.bauer@univie.ac.at). Die Bücher werden als befristete Dauerleihgabe (vorläufig ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung auf maximal drei Jahre) zur Verfügung gestellt und sind nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit der Universitätsbibliothek zurückzustellen.
3. Wird die Anschaffung z.B. von Kleingeräten, Labormittel genehmigt
(Bestätigung/Begründung der Leiterin oder des Leiters des Institutes/Departments ist dem Antrag beizulegen), so gehen diese nach Abschluss der Arbeit in das Eigentum der Universität über.
4. Eine Erstattung des Studienbeitrages erfolgt nicht!
5. Alle Informationen und Formulare finden Sie unter http://stipendien.univie.ac.at/)

VI. Rechtliche Grundlagen

Siehe: http://stipendien.univie.ac.at - Menüpunkt Förderungsstipendien/Merkblatt

Detailinformationen
§ 4 StudFG
§ 18 StudFG
§ 19 StudFG

Die Studienpräses:
K o p p

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