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Keine MasterLVs für Bak./Bac. -studierende
#1
Aufgrund vieler Anfragen möchten wir, nach Rücksprache mit dem Vizerektorat für Lehre/Rechtsabteilung klarstellen, dass gemäß Studienrecht, für das Absolvieren von Lehrveranstaltungen aus dem Curriculum des Masterstudiums der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bakkalaureat/Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums (z.B. der erste Abschnitt des Diplomstudiums) Voraussetzung ist.
Dies bedeutet:
Bakkalaureat/Bachelorstudierende dürfen keine Master- Lehrveranstaltungen absolvieren, bzw. dazu Prüfungen ablegen (nach §59 UG auch für die Wahlpflichtmodule des Bakkalaureat/Bachelorstudiums zutreffend).
Alle Studierenden, welche sich bereits über das Univis -Anmeldesystem zu diesen Lehrveranstaltungen und Prüfungen angemeldet haben, obwohl sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, werden daher aufgefordert, sich davon wieder abzumelden, da die betreffenden absolvierten Prüfungsleistungen anderenfalls als nichtig erklärt werden müssen. Das Einhalten dieser Regelung wird ab 10.10.2009 streng kontrolliert, wobei die bis 9.10.2009 abgelegten Prüfungen nicht aberkannt werden.
Diese Information ergeht auch an alle Lehrenden.
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#2
Allerdings ist hierbei Folgendes zu beachten (falls man die Absicht hat einen Master zu machen):

Du kannst dir die Lehrveranstaltung, die du dir für einen Planpunkt im Bachelorstudium bereits anrechnen hast lassen NICHT mehr für das Masterstudium anrechnen lassen.

Soweit wurde mir dies zumindest mitgeteilt.

Lg
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#3
§ 59 UG formuliert das Prinzip der Lernfreiheit der Studierenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Lernfreiheit umfasst insbesondere das Recht, […]

• neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen; (=Abs. 1 Z 3)

Dies bedeutet, dass man die Anmeldevorraussetzung für das Master erst dann erfüllt, wenn man das Bakkalaureatstudium absolviert hat.

Obere Auskunft kam von der Rechtsabteilung.
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#4
Nun wie darf man das jetzt verstehen? Ich mach zb die Mastervorlesung Einfluss von Bewegung und Sport auf die Gesundheit. Habe extra VORHER per mail im Sekretariat nachgefragt ob ich mir im Bacc diese Vorlesung anrechnen lassen kann und mich somit anmelden kann. Mir wurde bestätigt, dass es als Wahlfach kein Problem sei. Nun meine Frage...wurde ich hier seitens der Uni falsch informiert? Wenn ja, was mache ich mit meinen gesetzen Punkten? Sollten mir ja dann eigentlich rückerstattet werden, da ich mich ja, wie es sich gehört, erkundigt habe und auch eine eindeutige Antwort bekommen habe und der Meinung war, dass ich auch richtige Auskunft seitens der Uni bekomme.
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#5
Und wie sieht das aus, wenn ich im Laufe des Semesters mit dem Master beginne. Denn es gibt ja diese Regelung, dass man tagesaktuell umsteigen kann. Desweiteren war ich erst vor ein paar Tagen bei Fr. Linzer und sie meinte, dass wenn ich am Ende des Seminars bzw. am Tag der Prüfung im Master bin, sei das kein Problem.
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#6
ist dann auch kein problem.. du musst ja ZUR PRÜFUNG im masterstudiengang sein.. DAS ist wichtig
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#7
Hmm...auf meine Frage weiß niemand etwas?
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