10.10.2009, 21:14
Aufgrund vieler Anfragen möchten wir, nach Rücksprache mit dem Vizerektorat für Lehre/Rechtsabteilung klarstellen, dass gemäß Studienrecht, für das Absolvieren von Lehrveranstaltungen aus dem Curriculum des Masterstudiums der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bakkalaureat/Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums (z.B. der erste Abschnitt des Diplomstudiums) Voraussetzung ist.
Dies bedeutet:
Bakkalaureat/Bachelorstudierende dürfen keine Master- Lehrveranstaltungen absolvieren, bzw. dazu Prüfungen ablegen (nach §59 UG auch für die Wahlpflichtmodule des Bakkalaureat/Bachelorstudiums zutreffend).
Alle Studierenden, welche sich bereits über das Univis -Anmeldesystem zu diesen Lehrveranstaltungen und Prüfungen angemeldet haben, obwohl sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, werden daher aufgefordert, sich davon wieder abzumelden, da die betreffenden absolvierten Prüfungsleistungen anderenfalls als nichtig erklärt werden müssen. Das Einhalten dieser Regelung wird ab 10.10.2009 streng kontrolliert, wobei die bis 9.10.2009 abgelegten Prüfungen nicht aberkannt werden.
Diese Information ergeht auch an alle Lehrenden.
Dies bedeutet:
Bakkalaureat/Bachelorstudierende dürfen keine Master- Lehrveranstaltungen absolvieren, bzw. dazu Prüfungen ablegen (nach §59 UG auch für die Wahlpflichtmodule des Bakkalaureat/Bachelorstudiums zutreffend).
Alle Studierenden, welche sich bereits über das Univis -Anmeldesystem zu diesen Lehrveranstaltungen und Prüfungen angemeldet haben, obwohl sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen, werden daher aufgefordert, sich davon wieder abzumelden, da die betreffenden absolvierten Prüfungsleistungen anderenfalls als nichtig erklärt werden müssen. Das Einhalten dieser Regelung wird ab 10.10.2009 streng kontrolliert, wobei die bis 9.10.2009 abgelegten Prüfungen nicht aberkannt werden.
Diese Information ergeht auch an alle Lehrenden.

