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WICHTIG! - Unzulässige Anmeldungen zu Master Lehrveranstaltungen
#1
Es sind leider noch immer sehr viele Bakkalaureat- und Diplomstudierende zu Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudienplan (werden oft auch für den 2.Abschnitt des Diplomstudiums angeboten) angemeldet.

Ich möchte daher nochmals darauf hinweisen, dass eine Bewertung der Teilnahme bei fehlenden Voraussetzungen für nichtig erklärt werden muss!! Da bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen die Teilnahme an der Übung bzw. dem Seminar zur Bewertung herangezogen wird und deshalb keine gesonderte Prüfunganmeldung erfolgt (es werden die Anmeldungen zur LV als Prüfungsbelegungen übernommen) müssen angemeldete Studierende bei fehlenden Voraussetzungen abgemeldet werden!

Konkret betrifft dies:
1)Bakkalaureat/Bachelorstudierende, welche dieses Studium noch nicht abgeschlossen haben; es dürfen solche LVs auch nicht als Wahlfächer absolviert werden:
"gemäß Studienrecht ist für das Absolvieren von Lehrveranstaltungen aus dem Curriculum des Masterstudiums der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bakkalaureat/Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums Voraussetzung."
Sollte ein Abschluss des Bakkalaureat/Bachelorstudiums und somit eine Zulassung zum Masterstudium noch im laufenden Semester abzusehen sein, wenden Sie sich mit den erforderlichen Nachweisen Ihres Studienfortschritts (Ausdruck Ihres elektronischen Prüfungspasses) an mich/bzw. an das SSC.
2)Diplomstudierende, welche den 1.Abschnitt noch nicht abgschlossen haben;
"gemäß Studienrecht darf laut Studienplan des Diplomstudiums mit dem zweiten Abschnitt erst nach Abschluss des ersten Studienabschnitts begonnen werden."
Bei entsprechendem Studienfortschritt können auf Antrag an den Vorsitzenden der Studienkommission einzelne Lehrveranstaltungen aus dem zweiten Studienabschnitt im Umfang von maximal 6 Semesterstunden bereits im ersten Studienabschnitt absolviert werden.
Auch in diesem Fall müssten Sie sich mit einem Nachweis Ihres Studienfortschritts an mich, bzw. das SSC wenden, da die
Studienprogrammleitung ihre Zustimmung erteilen muss.

Ich möchte daher nochmals die Information des Studienprogrammleiters in Erinnerung rufen!

LG
Gabriele Linzer
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