Falls du an einer Lehrveranstaltung (SE/UE) oder einer Prüfung doch nicht teilnehmen möchtest, ist es unbedingt notwendig sich innerhalb der Abmeldefrist abzumelden! NUR durch abmelden von Lehrveranstaltungen/Prüfungen kannst du bereits gesetzte Punkte wieder zurückbekommen!!
D.h. wenn du dich nicht innerhalb der Abmeldefrist einer Prüfung abmeldest verfallen alle gesetzten Punkte, wenn du dich nicht innerhalb der Abmeldefrist einer UE/eines SE abmeldest verfallen ebenfalls alle gesetzten Punkte!
(AUSNAHME: Warteliste
Du warst auf der Warteliste, bekamst dann aber keinen Platz. Wenn du dich im Folgesemester für den gleichen Lehrinhalt (das heißt die gleiche UE/das gleiche SE) noch einmal anmeldest, dann werden diese Punkte nach Ende des Zuteilslaufs zu den gesetzten addiert.)
Zusätzlich sollest du so fair sein dich rechtzeitig abzumelden um anderen motivierten KollegInnen keinen Prüfungs- bzw. SE/UE-Platz wegzunehmen!! Nur wenn du dich rechtzeitig abmeldest können andere sich anmelden bzw. ggf. von der Warteliste nachrücken!!!
Verabsäumte An- und Abmeldungen können, neben dem Verfall der gesetzten Punkte, für dich sehr nachteilige Konsequenzen nach sich ziehen, da hier eindeutige in der Satzung festgelegte Verpflichtungen für Studierende bestehen! Siehe Satzung der Universität Wien :
http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html
weitere Infos zum Online-Anmeldesystem z.B.:
Folien zur Semestervorbesprechung
http://www.univie.ac.at/Ernaehrungswisse...009%20.pdf
Hilfetext (Leitfaden) zum Anmeldesystem für Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Universität Wien
http://studieren.univie.ac.at/index.php?id=1335
Häufig gestellte Fragen
http://studieren.univie.ac.at/index.php?id=5614
LG