Beiträge: 69
Themen: 18
Registriert seit: Apr 2008
Bewertung:
0
Vielleicht kann mir ja jemand bei den Fragen weiterhelfen ?
-Welche Vereinbarungen gibt es um die Vertragspartner enger aneinander zu binden?
- Herr K kauft im Internet einen Hometrainer mit genauer Gebrauchsanleitung. Nach
Zusammenstellung merkt er dass sich der Lenker nicht fixieren lässt?
Was kann er tun?
Hoffe jemand hat ein paar Tipps!
Beiträge: 49
Themen: 11
Registriert seit: May 2008
Bewertung:
0
08.01.2010, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2010, 15:16 von tanja.)
das mit dem engeren anbinden des vertragspartners sind solche dinge, wie angeld, anzahlung, pönale, reugeld,...(siehe folie)
das andere zählt glaub ich zum produkthaftungsgesetz.
weißt du zufällig was ein verkürztes mahnverfahren und der harmonisierte bereich im lm-recht ist?
...ups! nein falsch! wenn der lenker des hometrainers sich nicht fixieren lässt, dann ist das ein mangel. die produkthaftung umfasst nicht das einstehen für mängel an der ware.
Beiträge: 332
Themen: 74
Registriert seit: Apr 2008
Bewertung:
0
08.01.2010, 16:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2010, 16:53 von dreamcatcher.)
welche folien meinst du??
- Herr K kauft im Internet einen Hometrainer mit genauer Gebrauchsanleitung. Nach
Zusammenstellung merkt er dass sich der Lenker nicht fixieren lässt?
ich denke, dass es um gewährleistung handelt.
produkthaftung gilt wenn man durch ein fehlerhaftes produkt einen schaden erleidet.
Beiträge: 345
Themen: 40
Registriert seit: Apr 2008
Bewertung:
0
denk auch eher gewährleistung.
he wie ist das jetzt eigentlich wenn 3 leut auf der warteliste stehen und 12 abgemeldet sind.. kann ich dann auf jedenfall hingehen und werd drangenommen oder muss ich noch warten bis ich angemeldet bin. wer ist dafür zuständig? war nämlich noch nie auf der warteliste ;-)
Beiträge: 113
Themen: 32
Registriert seit: May 2008
Bewertung:
0
darf ich fragen welche unterlagen ihr habt?
ich hab mir am 18.12. alles kopiert was in der bib aufgelegen ist und das kommt mir doch zieml wenig vor.
außerdem steht da nichts zu kreditkauf und kauf auf raten drinnen. das kommt aber bei ein paar fragen vor...
danke und lg
Beiträge: 332
Themen: 74
Registriert seit: Apr 2008
Bewertung:
0
09.01.2010, 01:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2010, 01:14 von dreamcatcher.)
kann mir jemand bei folgenden fragen helfen?
1. K kauft einen Teppichboden. Er verlegt ihn selbst. Nach einiger Zeit bilden sich
Wellen im Teppich und an manchen Stellen wir die Farbe heller. K will den
Teppich zurückgeben – der Händler lehnt ab. Welche Problembereiche umfasst
dieser Fall? Beraten Sie den Konsumenten K.
2. Der Händler der K ein mangelhaftes Produkt verkauft hat, weigert sich den
Mangel zu beheben. Wie kann K gerichtlich vorgehen?
mir ist schon klar, dass es sich um ein gewährleistungsfall handelt, aber wie kann der konsument gerichtlich vorgehen?
3. Welche Institutionen sind zuständig um notwendige Erweiterungen am Sektor
Konsumentenschutz zu garantieren? (2)
4. Du fährst mit dem Auto in den Urlaub (Ausland), du hast einen Motorschaden,
brauchst eine Werkstatt und musst zusätzliche Nächtigungen zahlen. Wer muss
zahlen? Du selber oder jemand anderer?
hat man hier recht auf schadenersatz?
5. Konsument K hat eine offene Forderung aus einem Gewährleistungsanspruch
in Höhe von mehr als € 11.000,-- gegenüber dem
Unternehmer Untreu. Er hat mehrmals vergeblich versucht den
Schuldner zu mahnen. Beraten Sie Konsument K hinsichtlich
gerichtlicher Schritte. (oder so ähnlich)
6. Was ist ein Fehler?
7. Konsument B kauft eine Jugendstilvase um € 12.000,-- Ein Fachmann
stellt fest, dass es eine Fälschung ist und nur € 500,-- wert. Hat
Konsument B das Recht den Vertrag anzufechten? Was liegt vor?
8. 4 Bereiche d. Konsumentenschutz in denen Beweislastumkehr gilt
9. Herr K. will ein Grundstück kaufen, wie kann er sich über den Besitzer und über die Belastungen au das Grundstück informieren?
10. K kauft Hose in Geschäft mit der Marke „Boss“ – Fachmann macht ihn aufmerksam
das es eine Fälschung ist! Welche Rechtsquellen und was passiert? Kann K von dem Kauf
zurücktreten?
11. Kreditgeschäft – Kann man es rückgängig machen? Wann ist der Vertrag nichtig?
12. K kauft Kasten und kommt bei der Lieferung drauf das der Kasten in keinen seiner
kleinen Räume passt – Was kann er tun, hat er Recht auf Irrtum?
Beiträge: 332
Themen: 74
Registriert seit: Apr 2008
Bewertung:
0
die antwort auf frage 11 habe ich gefunden:
bei verträgen über fernabsatz mittels kreditfinanzierung gilt rücktritt auch automatisch für kreditvertrag
Beiträge: 13
Themen: 10
Registriert seit: Apr 2009
Bewertung:
0
Hallo dreamcatcher,
Für Frage 3 hab ich mich im Internet gesucht und folgendes gefunden:
•Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
•Konsumentenschutz-Organisationseinheiten der Ämter der Landesregierungen
•Arbeiterkammern
•Verein für Konsumenteninformation
•Europäische Verbraucherberatung
Ich glaube dass sie nur AK und VKI hören will, da nur diese in den Unterlagen erwähnt werden.
Von den anderen Fragen habe ich leider noch keine ausgearbeitet;
LG