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An- und Abmeldung von Prüfungen
#1
Es ist eine VERPFLICHTUNG der Studierenden, sich ordnungsgemäß innerhalb der angegebenen Fristen (die auch im Univis ersichtlich sind), zu Prüfungen an- , bzw. auch abzumelden.
Ich verweise nochmals auf die Information der Studienprogrammleitung, betreffend die An- und Abmeldungen von Prüfungen:
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...?tid=17350
Auch die Prüfer sind angehalten, diese Vorgaben zu beachten, da die Erfüllung der Voraussetzungen zum jeweiligen Prüfungsantritt nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung nachweislich gegeben ist.

Vom SSC werden AUSNAHMSLOS KEINE An- und Abmeldungen außerhalb der im System vorgegebenen Fristen durchgeführt.
Daher ist es auch zwecklos Mails bezüglich nachträglicher An/Abmeldungen an das SSC zu senden.


Achten Sie daher unbedingt auf die im Univis angegebenen Fristen zur An -und Abmeldung.
Ein Mail an den Prüfer kommt weder einer "Anmeldung" noch einer "Abmeldung" im System gleich.
Eine Abmeldung nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur im unerwarteten Krankheitsfall mit ärztlicher Bestätigung (diese ist dem SSC zu übermitteln) möglich - Prüfungsordnung!

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