18.02.2011, 01:41
Studierende, die die im Curriculum/Studienplan vorgegeben Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben, können für eine Prüfung zu Lebensmittelrecht(Prof. Smolka) keine Note eingetragen bekommen. Dies trifft auch für mündliche Prüfungen zu und betrifft auch Studierende, die für einen Antritt gesperrt sind.
Es ist daher sinnlos, an einer Prüfung teilzunehmen (auch wenn dies vom Prüfer mangels aureichender Kontrollmöglichkeit an Ort und Stelle zugelassen wird), da die Leistung gemäß Studienrecht als nichtig zu betrachten ist.
Es ist daher sinnlos, an einer Prüfung teilzunehmen (auch wenn dies vom Prüfer mangels aureichender Kontrollmöglichkeit an Ort und Stelle zugelassen wird), da die Leistung gemäß Studienrecht als nichtig zu betrachten ist.

