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Fristen für SSC Bearbeitung - Anrechnungen,....
#1
S.g. Studierende,
die gesetzliche Fristen für die Bearbeitung von Anrechnungen, etc. beträgt 2 Monate. Es hat sich in letzter Zeit eingebürgert, dass Studierende mit der Erwartung kommen, dass Anträge binnen weniger Tage bearbeitet werden. Das geht bedingt durch die Fülle an Einreichungen und anderen Aufgaben des SSC auf keinen Fall. Es liegt an den Einreichenden jegliche Art von Antrag rechtzeitig einzubringen und nicht von uns zu verlagen dass alles sofort erledigt wird.
Bedenken Sie dies gerade im Hinblick auf Umstiege, Deadlines oder andere Fristen und suchen sie nicht die Verantwortung bei uns wenn Sie, bedingt duch eine zu knappe Einreichung, eine Frist verpassen.
MfG
KH Wagner
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