06.05.2012, 14:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2014, 16:08 von Gabriele Linzer.)
Aufgrund der vielen Mails, die uns immer wieder wegen versäumter Fristen erreichen, verweise ich nochmals auf die bereits mehrfach kommunizierten und ausnahmslos geltenden Informationen:
Es ist lt. Studienrecht eine VERPFLICHTUNG der Studierenden, sich ordnungsgemäß innerhalb der angegebenen Fristen (die auch im Univis ersichtlich sind), zu Prüfungen an- , bzw. auch abzumelden.
Ich verweise nochmals auf die Information der Studienprogrammleitung, betreffend die An- und Abmeldungen von Prüfungen:
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...u#pid91741
Die Erfüllung der Voraussetzungen zum jeweiligen Prüfungsantritt werden nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung vom System geprüft, anderenfalls liegt kein Nachweis einer Teilnahmeberechtigung vor.
Ohne Nachweis von triftigen Gründen werden AUSNAHMSLOS KEINE An- und Abmeldungen außerhalb der im System vorgegebenen Fristen durchgeführt.
Senden Sie bitte keine Mails bezüglich nachträglicher An/Abmeldungen an die Prüfer oder das SSC, ohne dafür die erforderlichen Nachweise beizufügen.
Achten Sie daher unbedingt auf die im Univis angegebenen Fristen zur An -und Abmeldung um nachteilige Konsequenzen (achtwöchige Sperre) zu vermeiden.
Ein Mail an den Prüfer kommt weder einer "Anmeldung" noch einer "Abmeldung" im System gleich.
Eine Abmeldung nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur mit entsprechender Bestätigung (z.B. im unerwarteten Krankheitsfall mit ärztlicher Bestätigung, diese ist dem SSC zu übermitteln) möglich - Prüfungsordnung!
Es ist lt. Studienrecht eine VERPFLICHTUNG der Studierenden, sich ordnungsgemäß innerhalb der angegebenen Fristen (die auch im Univis ersichtlich sind), zu Prüfungen an- , bzw. auch abzumelden.
Ich verweise nochmals auf die Information der Studienprogrammleitung, betreffend die An- und Abmeldungen von Prüfungen:
http://www.univie.ac.at/strvew/bbs/showt...u#pid91741
Die Erfüllung der Voraussetzungen zum jeweiligen Prüfungsantritt werden nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung vom System geprüft, anderenfalls liegt kein Nachweis einer Teilnahmeberechtigung vor.
Ohne Nachweis von triftigen Gründen werden AUSNAHMSLOS KEINE An- und Abmeldungen außerhalb der im System vorgegebenen Fristen durchgeführt.
Senden Sie bitte keine Mails bezüglich nachträglicher An/Abmeldungen an die Prüfer oder das SSC, ohne dafür die erforderlichen Nachweise beizufügen.
Achten Sie daher unbedingt auf die im Univis angegebenen Fristen zur An -und Abmeldung um nachteilige Konsequenzen (achtwöchige Sperre) zu vermeiden.
Ein Mail an den Prüfer kommt weder einer "Anmeldung" noch einer "Abmeldung" im System gleich.
Eine Abmeldung nach Ablauf der Abmeldefrist ist nur mit entsprechender Bestätigung (z.B. im unerwarteten Krankheitsfall mit ärztlicher Bestätigung, diese ist dem SSC zu übermitteln) möglich - Prüfungsordnung!