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hi leute!
ich muss im oktober noch meine letzten prüfungen absolvieren und habe jetzt ein paar fragen:
bis 30.november kann man sich ja für das masterstudium anmelden. muss ich mich da jetzt trotzdem noch davor für das bachelorstudium anmelden bzw. den beitrag zahlen, damit ich es fortstetzen kann? und mich danach einfach für den master anmelden? eigentlich schon, oder? weil sonst kann ich mich für die prüfungen im oktober gar nicht anmelden. ich müsste mich ja auch noch ummelden, weil ich noch im bakk bin...
und wie sind so die erfahrungen, wenn man mitten im semester mit dem master beginnt? kann man dennoch prüfungen am ende machen, obwohl man die vorlesung nicht von anfang an gehört haben kann?
lg!
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die vorlesungen kannst doch besuchen. dafür musst du doch nicht für den master zugelassen sein.
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Mir gehts gleich.
Mich würd auch interessieren, ob man noch normal inskribieren muss, wenn man im Oktober/November dann fertig ist.
Und weiß jemand wie es ist, wenn man ins 9. Semester kommt, da muss man ja eigentlich schon Studienbeitrag zahlen - muss ich den auch für 2 Monate zahlen??
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ja das würde mich auch interessieren, mir gehts genauso. ich denke aber nicht, weil das bakkalaureat gibt es ja nächstes semester nicht mehr. ich denke wenn man in der nachfrist fertig wird, inskribiert man sich dann erst wieder für den master.
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also mir gehts auch so, aber wenn man bis zur Nachfrist (30.11) fertig ist, dann braucht man keine Studiengebühren zahlen!
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ja,nur wenn man die studiengebühren nicht zahlt, dann kann man sich auch nicht für die prüfungen anmelden, falls sie im system fürs ws und nicht mehr fürs ss eingetragen werden (ich hoffe, das versteht man jetzt so wie ichs geschrieben hab)
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aber wozu gibts dann diese Nachfrist???? Also ich glaub schon dass das innerhalb dieser Frist möglich sein sollte!
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das denke ich mir eigentlich auch, aber ich hab bisher die erfahrung gemacht, dass wenn man sich für eine prüfung, die, sagen wir, ab mitte oktober stattfindet, anmelden will und diese nicht mehr auf univis bei den prüfungen für das SS drinnen steht, sondern beim WS, dann kann man sich nicht anmelden, wenn das system nicht die bestätigung hat, dass man die studiengebühren eingezahlt hat...
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ich glaub man kann sich dann die Studiengebühren rückerstatten lassen! bin mir aber auch ned ganz sicher...
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also in der E-Mail die bezüglich der Studiengebühren-Regelung ausgeschickt worden ist steht auch drinnen, dass man wenn man mit dem Studium bis zum 30.11 fertig wird, dass man KEINE Studiengebühren und keinen ÖH-Beitrag einzahlen muss! Also sollte doch eine Anmeldung zu etwaigen Prüfungen auch möblich sein....
Studienabschluss oder Beendigung von Studien:
Sollten Sie bis 30. November Ihr Studium beenden oder nicht weiterführen wollen, fallen Sie nicht unter diese Regelungen und müssen weder den Studienbeitrag noch den ÖH-Beitrag einzahlen.
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Und was ist wenn ich danach sowieso mit dem Master weitermachen möchte? Muss ich dann erst in der Nachfrist bezahlen? oder kann ich jetzt einzahlen und dann ohne nochmal einzuzahlen in den Master umsteigen? Bin im Bakk.