Hallo,
da wir heute bereits zahlreiche Anfragen zum Chemischen Proseminar bzw. zur aktuellen
Email-Aussendung von Prof. Wagner bekommen haben, möchten wir hier zur Erklärung
folgendes ergänzen:
Das Chemische Proseminar ist ein (grundsätzlich freiwilliges) Wahlpflichtfach, es ist keine
Pflichtlehrveranstaltung, ohne die ein Studienabschluss nicht möglich wäre. Ein Besuch
des Proseminares macht praktisch nur dann Sinn, wenn man auch die Grundlagen-
Chemie-VO von Prof. Lorbeer besucht - es ist in diesem Fall eine hilfreiche Ergänzung,
um rascher mit dem (prüfungsrelevanten) Chemischen Rechnen vertraut zu werden.
Wer sich jedoch zu Beginn des Studiums primär auf die STEOP konzentriert und die
Chemie-VO nicht besucht, für die/den ist auch das Proseminar praktisch nicht relevant.
Die "Teilnahmeverpflichtung" bezieht sich nur auf die tatsächlich fürs Proseminar
angemeldeten Studierenden. Wie bei jeder prüfungsimmanenten LV gilt auch beim
Proseminar im Falle einer Anmeldung Anwesenheitspflicht. Wer aber nicht für das
Proseminar angemeldet ist, die/der muss natürlich auch nicht hingehen und wird auch
nicht negativ beurteilt.
Schöne Grüße
StRV-EW/BSE
da wir heute bereits zahlreiche Anfragen zum Chemischen Proseminar bzw. zur aktuellen
Email-Aussendung von Prof. Wagner bekommen haben, möchten wir hier zur Erklärung
folgendes ergänzen:
Das Chemische Proseminar ist ein (grundsätzlich freiwilliges) Wahlpflichtfach, es ist keine
Pflichtlehrveranstaltung, ohne die ein Studienabschluss nicht möglich wäre. Ein Besuch
des Proseminares macht praktisch nur dann Sinn, wenn man auch die Grundlagen-
Chemie-VO von Prof. Lorbeer besucht - es ist in diesem Fall eine hilfreiche Ergänzung,
um rascher mit dem (prüfungsrelevanten) Chemischen Rechnen vertraut zu werden.
Wer sich jedoch zu Beginn des Studiums primär auf die STEOP konzentriert und die
Chemie-VO nicht besucht, für die/den ist auch das Proseminar praktisch nicht relevant.
Die "Teilnahmeverpflichtung" bezieht sich nur auf die tatsächlich fürs Proseminar
angemeldeten Studierenden. Wie bei jeder prüfungsimmanenten LV gilt auch beim
Proseminar im Falle einer Anmeldung Anwesenheitspflicht. Wer aber nicht für das
Proseminar angemeldet ist, die/der muss natürlich auch nicht hingehen und wird auch
nicht negativ beurteilt.
Schöne Grüße
StRV-EW/BSE