07.04.2013, 21:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2013, 15:13 von Gabriele Linzer.)
Beim Ausfüllen des Prüfungspasses für den Studienabschluss der BACHELORSTUDIEN sind anerkannte Prüfungsleistungen mit dem Datum des Anerkennungsbescheides einzutragen (wie im elektronischen Prüfungspass im Univis ersichtlich) und an Stelles des Namens des Prüfers der Vermerk "anerkannt".
KONTROLLIEREN SIE BEI DEN BACHELORSTUDIEN IHREN ELEKTRONISCHEN PRÜFUNGSPASS IM UNIVIS - DIESER MUSS MIT DEM HÄNDISCH AUSGEFÜLLTEN PRÜFUNGSPASS IDENT SEIN.
Kopien der Anerkennungsbescheide, ein aktuelles Sammelzeugnis und Nachweis über die online- Statistik über studienbezogene Auslandsaufenthalte (https://www.statistik.at/ustat2/) sind dem ausgefüllten Prüfungspass bei der Abgabe im SSC beizulegen.
Fehlerhaft, bzw. mangelhaft ausgefüllte Prüfungspässe verzögern die Bearbeitung des Studienabschlusses!
KONTROLLIEREN SIE BEI DEN BACHELORSTUDIEN IHREN ELEKTRONISCHEN PRÜFUNGSPASS IM UNIVIS - DIESER MUSS MIT DEM HÄNDISCH AUSGEFÜLLTEN PRÜFUNGSPASS IDENT SEIN.
Kopien der Anerkennungsbescheide, ein aktuelles Sammelzeugnis und Nachweis über die online- Statistik über studienbezogene Auslandsaufenthalte (https://www.statistik.at/ustat2/) sind dem ausgefüllten Prüfungspass bei der Abgabe im SSC beizulegen.
Fehlerhaft, bzw. mangelhaft ausgefüllte Prüfungspässe verzögern die Bearbeitung des Studienabschlusses!