Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frist 30.9 !
#1
Hallo!

Wieder mal eine Frage zum Einreichen...

Ich werde bis zum 30.9 nicht mit dem 1.Abs fertig.....hab aber schon einige Prüfungen aus dem 2.Abs gemacht! Ich hab vor im November meinen ersten Abs fertig zu machen und dann einzureichen !
Meine Frage: Muss ich jetzt trotzdem meine Stunden aus dem 2.Abs absegnen lassen obwohl ich bis zum 30.9 nicht einreichen möchte???

Die Frau im Prüfungsreferat hat gemeint,dass ich nichts absegnen lassen muss (weil ich ja keine Stunden eintauschen möchte)....nur irgendwie kommt mir das SEHR komisch vor!!

kennt sich wer aus??

Glg Claudia
Zitieren
#2
35Wink 
Also ich würde vorschlagen dass du die strv fragst die können dir sicher weiterhelfen. Mir fehlt auch noch eine Prüfung - ich werd die machen und dann einreichen und hoffen dass alles was ich vor dem 30.09.08 gemacht habe angerechnet wird. Ich hab zum Bsp diesen wisch abgegeben aber nachher noch sachen aus dem 2ten abschnitt gemacht die jetzt nicht oben stehen - und die übungen zu sport und ernährung hab ich aber die prf nicht - hoffe dass das alles so durchgeht aber ich denke , dass das zeugnis mit dem datum ja bestätigt dass das alles vor dem 30.09 war und somit nicht verfallen kann. das haben sie uns ja versichert. Wichtig is glaub i nur dass du dich halt nur auf den 1sten abschnitt konzentrierst.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  bakk arbeit frist bibi 4 1.897 31.10.2011, 22:36
Letzter Beitrag: Gabriele Linzer
31Toungue 1. abschnitt- einreichen: frist/ zeugnisse bob 2 1.789 05.08.2008, 22:18
Letzter Beitrag: Kärntnerin

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste