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Vorraussetzungen Bakkalaureat Modul 2 für 6, 13 sowie Modul 5 für 15
#1
Hier die gültige Information hinsichtlich der Vorraussetzung von Modul 2 für die Module 6 und 13 sowie Modul 5 für Modul 15 im Bak.studium (nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Universität Wien):
Sie können, auch wenn sie Module 2 bzw. 5 noch nicht abgeschlossen haben, die Vorlesungen (nicht die Seminare oder Übungen) der Module 6, 13 bzw. 15 besuchen, sie dürfen aber keine Prüfung ablegen solange Modul 2 bzw. 5 nicht abgeschlossen ist.
Sollte dies dennoch passieren ist die Prüfung UNGÜLTIG und muss wiederholt werden.
Das wird bei Abgabe des Prüfungspasses im SSC überprüft werden!
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