hi,
ich weiß auch nicht mehr als ihr. anscheinend reicht eine geringfügige beschäftigung aber nicht aus.
"Die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt darf nicht um mehr als zwei Semester überschritten sein...
...Es wird neue Erlassgründe für die Zahlung der Studienbeiträge geben:
Der Studienbeitrag ist zu erlassen, wenn du zwar die oben genannte Studienzeit überschritten hast, aber im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn erwerbstätig warst und ein Jahreseinkommen von
zumindest der Höhe des 14-fachen Betrages der Geringfügigkeitsgrenze erzielt hast."
http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums_...ren/#c3373
"Scharfe Kritik übt die ÖH an den geplanten Detailregelungen beim
Erlass der Studiengebühren für Berufstätige. "Die große Zahl an
Studierenden, die
unter der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten werden in
Zukunft genauso behandelt wie Studierende, die nicht arbeiten. Die
Konsequenz daraus, dass Studierende, die viel verdienen, entlastet
werden, Studierende, die wenig verdienen, belastet werden, das kann
nicht ernsthaft der Sinn dieser Regelung gewesen sein", kritisiert
Al-Mobayyed. "
http://www.oeh.ac.at/quicklinks/presse/p...65bee5ad8e
und: "Bis zum Sommersemester 2009 wird es Regelungen darüber geben, wie dein bisheriges Studium gewertet werden wird, wie die Semester gezählt werden, welche Auswirkungen ein Studienwechsel hat, etc. Im Moment sind diese Fragen noch offen. Es wird dir aber genug Zeit bleiben, um dich auf die neue Situation einzustellen.
Also keine Panik! "
http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums_...ren/#c3373
baba,
maria