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Studiengebühren - für wen?
#1
Die Studiengebühren wurden doch nciht prinzipiel für alle abgeschafft, oder? Unter welchen Kriterien muss man sie dennoch zahlen? ICh hab nämlich einen Erlagschein für SS 09 bekommen... *verwirrtbin*
The truth is out there!
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#2
eigentlich schon für alle. sofern man nicht mehr als 2 semester/abschnitt überzogen hat.
den erlagschein fürs ss haben alle bekommen.

baba,
maria
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#3
ich hab gedacht das Sudenten die nebenbei arbeiten keine Studiengebühr zahlen müssen auch wenn sie 2 semester überzogen haben.

Ich habe zu meinem Studienblatt ,das ich heute bekommen habe, keinen erlagschein bekommen!
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#4
madulain schrieb:ich hab gedacht das Sudenten die nebenbei arbeiten keine Studiengebühr zahlen müssen auch wenn sie 2 semester überzogen haben.

ja, das stimmt eh. im kalenderjahr davor mind. 14 x das geringfügige gehalt.

madulain schrieb:Ich habe zu meinem Studienblatt ,das ich heute bekommen habe, keinen erlagschein bekommen!

dann haben sie bei dir schon mitgedacht. viele haben noch einen bekommen.

baba,
maria
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#5
Ich liege ganz gut in der Zeit. Also muss ich den Erlagschein nicht einzahlen?
The truth is out there!
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#6
Tut mir leid wenn das im Forum schon einmal erklärt worden is, aber wie is das mit den 2 Semestern gemeint ??? beim bac gibt es doch keine Abschnitte sondern nur die Module, oder ????
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#7
maria g. schrieb:ja, das stimmt eh. im kalenderjahr davor mind. 14 x das geringfügige gehalt.
kommt es da auf's jahresgehalt an?? also wenn ich nur einpaar monate angestellt bzw freien dienstvertrag hab, aber drüber komm, geht das dann auch?? oder muß ich das ganze jahr lang beschäftigt sein??
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#8
mit den 14 versteh ich das jetzt nich ganz!

ich arbeite und habe eine freien Dienstnehmer Vertrag, dass heiß ich bekomme nur 12x meine ca. 340 Euro im Monat.
Heißt das,dass ich die Studiengebüh bezahlen muß?
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#9
hi,

ich weiß auch nicht mehr als ihr. anscheinend reicht eine geringfügige beschäftigung aber nicht aus.

"Die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt darf nicht um mehr als zwei Semester überschritten sein...
...Es wird neue Erlassgründe für die Zahlung der Studienbeiträge geben:
Der Studienbeitrag ist zu erlassen, wenn du zwar die oben genannte Studienzeit überschritten hast, aber im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn erwerbstätig warst und ein Jahreseinkommen von zumindest der Höhe des 14-fachen Betrages der Geringfügigkeitsgrenze erzielt hast." http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums_...ren/#c3373

"Scharfe Kritik übt die ÖH an den geplanten Detailregelungen beim
Erlass der Studiengebühren für Berufstätige. "Die große Zahl an
Studierenden, die unter der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten werden in
Zukunft genauso behandelt wie Studierende, die nicht arbeiten. Die
Konsequenz daraus, dass Studierende, die viel verdienen, entlastet
werden, Studierende, die wenig verdienen, belastet werden, das kann
nicht ernsthaft der Sinn dieser Regelung gewesen sein", kritisiert
Al-Mobayyed. "
http://www.oeh.ac.at/quicklinks/presse/p...65bee5ad8e

und: "Bis zum Sommersemester 2009 wird es Regelungen darüber geben, wie dein bisheriges Studium gewertet werden wird, wie die Semester gezählt werden, welche Auswirkungen ein Studienwechsel hat, etc. Im Moment sind diese Fragen noch offen. Es wird dir aber genug Zeit bleiben, um dich auf die neue Situation einzustellen. Also keine Panik! " http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums_...ren/#c3373

baba,
maria
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#10
Danke erst mal für die vielen Informationen!
Eine Frage die jetzt definitiv noch offen bleibt: Muss man da einen Antrag stellen / Irgendein Formular ausfüllen? Oder wissen die von allein wer zu zahlen hat und wer nicht?
The truth is out there!
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#11
Heidi schrieb:Danke erst mal für die vielen Informationen!
Eine Frage die jetzt definitiv noch offen bleibt: Muss man da einen Antrag stellen / Irgendein Formular ausfüllen? Oder wissen die von allein wer zu zahlen hat und wer nicht?

siehe oben letzter absatz: "Im Moment sind diese Fragen noch offen".
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