Wie funktioniert die Prüfungseinsicht?

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2023-03-08 18:05

Grundsätzlich haben Studierende das Recht, innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Noten Einsicht in die Beurteilungsunterlagen bzw. Prüfungsprotokolle zu nehmen.

Bei größeren Prüfungen wird zu dem Zweck von den Lehrenden oft ein allgemeiner Termin zur Einsichtnahme auf Moodle bzw. per Mail bekanntgegeben. Diese Sammel-Einsichtnahme findet bei uns meistens im Sensorik-Labor (auf Ebene 5, Spange F, Raum 2F549) statt. Falls eine Teilnahme beim allgemeinen Einsichtnahmetermin nicht möglich ist oder sich z.B. erst später Unklarheiten oder weitere Fragen ergeben, so muss seitens der Lehrenden auch individuell nach Vereinbarung Einsicht gewährt werden. Dafür ist es empfehlenswert, ein kurzes E-Mail (von der Studierenden-Adresse aus) an die betreffende Lehrperson zu schreiben und entsprechend Bedarf an einem Einsichtnahmetermin zu äußern.

Studierende haben prinzipiell auch das Recht Prüfungsunterlagen zu vervielfältigen (Kopie, Foto); davon ausgenommen sind allerdings die - bei uns sehr häufig anzutreffenden - Multiple Choice (MC-) Prüfungsfragen bzw. die dazugehörigen  Antwortbögen. Sollten sich bei der "elektronischen Einsichtnahme" im Sensoriklabor (Betrachtung eingescannter Unterlagen am Monitor) Fragen auftun, die nur durch Heranziehung der Original-Unterlagen (Papier) geklärt werden können, so haben Studierende auch das Recht, die physischen Unterlagen nochmals durchzusehen.

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