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doch keine erlassung der studiengebühr???? - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Allgemeine Infos und Termine (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=8) +--- Thema: doch keine erlassung der studiengebühr???? (/showthread.php?tid=5394) Seiten:
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RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - arschwarze - 09.01.2009 "Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt)," sollte also heissen 2 f. bak und 2 für master und dafür beim diplom 4. also ihr seit der meinung, dass das pro abschnitt abgerechnet wird und nicht nach 10 + 4 semstern? lg RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Sonschi - 09.01.2009 bei familienbeihilfe u studienbeihilfe darf man nur 1 semester drüber sein aber anscheinend hat man 1 semester länger zeit um keine studiengebühren zahlen zu müssen Höhe des Studienbeitrages Der Nationalrat hat am 24.09.2008 die Änderung der Studienbeitragsregelung beschlossen. Sie müssen nun für die Meldung der Fortsetzung im jeweiligen Semester entweder den Studienbeitrag oder aber den ÖH-Beitrag fristgerecht bezahlen. Der Studienbeitrag wurde nicht allgemein abgeschafft, wie oft in den Medien vermittelt. Es kommt aber zu wesentlichen Änderungen: Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt), der Staatsbürgerschaft und dem Zeitpunkt der Einzahlung. In der Nachfrist erhöht sich der Beitrag wie bisher um 10% auf € 415,56 (inkl. ÖH-Beitrag). <<< von dem unilink rauskopiert!!! RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - sonne1 - 10.01.2009 sind diese 4886,14 netto oder brutto die man vorweisen muss? RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - lilly :) - 11.01.2009 Die Familienbeihilfe bekommt man auch noch fürs zweite Toleranzsemester, also bis ins 8. Semester!!!!!!!! Ich muss es wissen, weil ich bin im 8. Semester (Bachelor!!!) und bekomm dieses Semester noch Familienbeihilfe und ab nächstem Semester nicht mehr. Bei der Studienbeihilfe gibts nur ein Toleranzsemester, dh die hab ich dieses Semester nicht mehr bekommen, also nur bis ins 7.!!!!! Demzufolge müsste es fürs Master dann auch zwei Toleranzsemester geben!!!! |