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Lebensmittelrecht: Unterlagen - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Allgemeine Infos und Termine (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=8) +--- Thema: Lebensmittelrecht: Unterlagen (/showthread.php?tid=17613) |
RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - christina87 - 22.01.2011 Wie würdet ihr die folgenden Fragen beantworten? 1. Wann gilt Unschuldsvermutung? 2. Was bedeutet der EWR-Vertrag oder die Eu-Mitgliedschaft für den Verbraucherschutz? Verbessert oder ausgehöhlt? 3. Wie kam das LMG 1975 zustande bzw. wo wurde es erarbeitet? 4. Kodexprinzip? 5. Wie kommt das EG-Gemeinschaftsrecht zustande? 6. Was muss man einem Beschuldigten nachweisen um ihn verurteilen zu können? RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - Babybo - 23.01.2011 @music thx! 6) man muss ihm die tat und die schuld nachweisen können 1) die unschuldsvermutung gilt, wenn man eben jemanden verdächtigt, man muss immer von seiner Unschuld ausgehen außer man kann ihm die tat und die schuld nachweisen ( so würde ich des sagen, was denkt ihr?) 4) Kodexprinzip ( ist damit der Codex alimentarius gemeint?) da würde ich schreiben, dass es auf Österreich bezogen ist und dient der beurteilung der ware oder??? RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - Silence1985 - 23.01.2011 Was würdet ihr hier hinschreiben?? 1.) Was ist der Unterschied zw einer Norm und einem Sachverständigergutachten? 2.) Woraus besteht die allgemeine Verkehrsauffassung (im Bezug aufs Lebensmittel Buch)? V ielen Dank und liebe Grüße!! RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - Sandy - 23.01.2011 @ silence: also das gibt wikipedia her wenn jemand die genauen definitionen vom smolka hätte wäre es auch nett wenn er diese posten könnte :NORM: • einen durch bestimmte Prozesse festgelegten, allgemein anerkannten Standard • eine rechtliche Vorschrift, Rechtsnorm SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN Das Sachverständigengutachten soll Aussagen über die Notwendigkeit der Betreuung bzw. der zu genehmigenden Handlung machen (§ 280 FamFG). Es sollte beinhalten: Sachverhalt, Vorgeschichte (Anamnese), Untersuchungsergebnisse, Beurteilung einschließlich einer Prognose, Zusammenfassung. @ silence: ALLGEMEINE VERKEHRSAUFFASSUNG: 1) redlicher Herstellungsgebrauch 2) Berechtigte Verbrauchererwartung Zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschung ... steht in den Mitschriften von Erwi ![]() lg könnte bitte jemand, der die fragen von christina weiß auch beantworte das wäre lieb ![]() lg RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - Sandy - 24.01.2011 Könnt ihr mir bitte folgende Fragen beantworten: 1) Welches Reglungsprinzip ist das Sicherste? 2) Welche Kennzeichnungselemente sind in einem gemeinsamen Sichtfeld anzugeben? glg RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - christina87 - 24.01.2011 ad 1) Verbotsprinzip ad 2) 1.Sachbezeichnung (Beanstandungsgrund wäre irreführende Bezeichnung) 2.Netto-Füllgewicht, Stückzahl 3.Alkoholgehalt 4.Datum (Verbrauchsdatum, Mindesthaltbarkeit) RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - Sandy - 24.01.2011 @ christina: vielen lieben dank für die schnelle antwort ![]() lg RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - christina87 - 24.01.2011 Gerne. =) Weißt du vl. noch Antworten zu meinen Fragen weiter oben? RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - Sandy - 24.01.2011 wo hast du denn die fragen her? hab solche fragen gar nicht gefunden, sind die vom smolka? also in den unterlagen die ich mir heruntergeladen habe, finde ich leider nichts dazu..... tut mir leid!!! glg RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - coco10 - 24.01.2011 hi im forum hab ich gelesen wir sind morgen im hs 6 im univis steht aber Hs 4? Vl kann mir jemand weiter helfen was jetzt genau stimmt. vielen dank RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - Tracid - 24.01.2011 im univis stehen hs 4 und 6. RE: Lebensmittelrecht: Unterlagen - coco10 - 24.01.2011 aja ok sry hab ich total überlesen. danke für die schnelle antwort |