![]() |
|
physiologie noch im herbst? - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Bachelor (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=9) +--- Thema: physiologie noch im herbst? (/showthread.php?tid=10471) |
physiologie noch im herbst? - kloines_kind - 20.07.2009 Ich bild mir so ferst ein, dass der ekmeck gemeint hat es gäbe noch eine vor Oktober. Weis da jemand was genaueres? Im moment steht ja noch nichts fest (leider) .. grr .. dabei würd ich die prüfung gern sobald wie möglich machen
RE: physiologie noch im herbst? - sunshine1990 - 20.07.2009 Steht schon fest...siehe Termin im Prüfungskalender!!! RE: physiologie noch im herbst? - sunshine1990 - 20.07.2009 http://www.univie.ac.at/strvew/kalender/cal.php?op=cal&month=10&year=2009&catview=0 RE: physiologie noch im herbst? - kloines_kind - 20.07.2009 Ach menno .. ich nehm mal an, wenn ich antrete dann wird diese Prüfung nicht für die Familienbehilfe 2008/09 angerechnet, od? Ich muss nämlich noch einige SWS sammeln .. also .. 2 glaub ich ... (ja ich bin ne niete ...)
RE: physiologie noch im herbst? - Karin23 - 21.07.2009 mach lebensmitteltoxikologie... RE: physiologie noch im herbst? - maria g. - 21.07.2009 kloines_kind schrieb:Ach menno .. ich nehm mal an, wenn ich antrete dann wird diese Prüfung nicht für die Familienbehilfe 2008/09 angerechnet, od? Ich muss nämlich noch einige SWS sammeln .. also .. 2 glaub ich ... (ja ich bin ne niete ...) der nachweis muss bis 31.10. erbracht werden. "Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester beginnen, läuft der Nachweiszeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres. In diesem Zeitraum müssen die erforderlichen Prüfungen für den Leistungsnachweis abgelegt werden, damit ab dem 3. Semester weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Der Zeitpunkt, bis zu dem der Leistungsnachweis vorgelegt werden sollte, ist grundsätzlich der 30. September. Die Auszahlung der Familienbeihilfe wird ab Oktober (vorübergehend) eingestellt, wenn der Leistungsnachweis nicht bis 30. September dem Finanzamt vorliegt. Falls du erst im Oktober die erforderlichen Prüfungen ablegst, kannst du den Leistungsnachweis natürlich nicht bis 30. September dem Finanzamt vorlegen. Das bedeutet aber nicht, dass du die Familienbeihilfe für den Oktober verlierst, diese wird allerdings erst im Nachhinein ausbezahlt, sobald du den Leistungsnachweis eingereicht hast. Maßgeblich ist immer das Datum der Prüfung, nicht wann du den Leistungsnachweis vorlegst. " http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums_geld/beihilfen/familienbeihilfe/ baba, maria |