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doch keine erlassung der studiengebühr???? - Druckversion

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doch keine erlassung der studiengebühr???? - Benedikt - 09.01.2009

hi leute!

hab heut ne mail von der uni bekommen in der steht dass ich in den nächsten tagen den zahlschein fürs sommersemester bekomm, und dass in den medien falsch berichtet wurde und wir noch immer studiengebühren zahlen müssen.
jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus, mein ganzes umfeld hat mir immer wieder bestätigt dass wir keine mehr zahlen müssen, also hab ich am schluss auch selber dran geglaubt und jetzt bekomm ich diese mail. is irgenwer besser informiert und kann mir die begründung nennen?


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Danni - 09.01.2009

hallo benedikt!
ich hab heute auch die email bekommen.
schau doch mal hier nach : http://studienbeitrag.univie.ac.at/
dieser link war auch in der email und hier wird steht es relativ gut beschrieben.

lg


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Alexandra130 - 09.01.2009

Wie ist das eigentlich beim Bakk. - gibt es auch 2 Toleranzsemester?


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - lilly :) - 09.01.2009

Ja, im Bachelor sind es zwei Toleranzsemester, d.h. 8. Semester!


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Sonschi - 09.01.2009

wenn ich innerhalb der 2 toleranzsemester bin muss ich also nicht zahlen?


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Icecream - 09.01.2009

2 toleranzsemester im bachelor??? dachte es is nur eines...


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Mathias - 09.01.2009

Nein 2 Toleranzsemester fürs Bakk und je 2 Semester pro Studienabschnitt im Diplom. lg


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Icecream - 09.01.2009

wow cool... wo steht denn das?


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Mathias - 09.01.2009

email heute via unet:


Zitat:Sehr geehrte Studierende,
Sehr geehrter Studierender,

In den nächsten Tagen erhalten Sie den Zahlschein für das Sommersemester
2009.

Aufgrund des Nationalratsbeschlusses vom 24.09.2008 kommt es zu einer
Änderung der Studienbeitragsregelung. Der Studienbeitrag wurde nicht
allgemein abgeschafft, wie oft in den Medien vermittelt. Es kommt aber zu
wesentlichen Änderungen:
- Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus
zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt), der
Staatsbürgerschaft und dem Zeitpunkt der Einzahlung.
- Die Höhe des Studienbeitrags wurde mit 363,36 Euro vereinheitlicht und
große Gruppen von Studierenden sind entweder vom Beitrag befreit oder
können einen Antrag auf Erlass stellen.

Gemeinsam mit dem aktualisierten Zahlschein für das Sommersemester 2009
erhalten Sie ein Informationsschreiben zum Studienbeitrag erhalten. Bitte
lesen Sie dieses aufmerksam. Detaillierte Informationen zum Studienbeitrag
finden Sie außerdem unter http://studienbeitrag.univie.ac.at.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Student Point
(studentpoint@univie.ac.at, +43-1-4277-10600).

Viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen und alles Gute für das neue
Semester wünschen

die MitarbeiterInnen des Studien- und Lehrwesens



RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - arschwarze - 09.01.2009

also versteh ich das jetzt richtig:

egal, was ich vorher wie lange studiert habe und egal wie lange ich jetzt schon ew studiere, oder wie alt ich bin, wenn ich seit 1 jahr im 2. abschnitt bin, zahle ich in jedem fall nix für die nächsten 2,5 jahre? also 7 semester ab datum vom 1. diplomzeugnis unabhängig von allem.

lg


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Mathias - 09.01.2009

So hab ich das aufgefasst,ja. Smile


RE: doch keine erlassung der studiengebühr???? - Icecream - 09.01.2009

das mit den 2 toleranzsemestern hab ich eher so verstanden, für Bachelor und Master zusammen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich für den Bachelor u Master jeweils nur 1 Toleranzsemester habe....