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8 wochen gesperrt was heißt das?????????
#13
ja sind immer nur 8 Wochen, allerdings werden da Ferien NICHT mit einbezogen! Dh in deinem FAll bist du sicher noch gesperrt, denn da haben ja die 8 Wochen erst ab Oktober begonnen =( !!!
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#14
gilt das dann auch für Übungen?! weil ich hab nächste woche Übung und dann anschließend die Prüfung oder darf ich die jetzt auch kippen?!
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#15
die sperre gilt nur für das Fach, wo du vergessen hast dich abzumelden! Alles andere darfst du schon ganz normal machen!
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#16
Dankeschön Smile
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#17
hey, es sind definitiv nicht immer 8 wochen...bei mir waren es nämlich sage und schreibe 6 monate (!!) nach meinem fernbleiben von einer prüfung, dass ich mich nicht antreten durfte im gleichen fach ein halbes jahr später... war fiebrig, trotz beweis, dass ich mich damals per e-mail am tag vor der prüfung bei der prof entschuldig hab, und damals 50 plätze noch frei waren, war da rein gar nix zu machen...ich durfte nicht antreten...also auf 8 wochen würd ich mich nicht verlassen...

lg
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#18
(10.04.2011, 21:25)Pixar schrieb: Ist man automatisch immer gesperrt, wenn man nicht zur Prüfung erschienen ist, oder ist das Prof-abhängig? Erfährt man irgendwie ob man nun gesperrt ist oder nicht?

Die Sperre ist eine Anordnung der Studienprogrammleitung aufgrund der Prüfungsordnung und gilt einheitlich für alle Prüfungen.
Es entscheiden darüber nicht die einzelnen Prüfer.
Es wurde auch mehrfach darüber informiert, dass dazu generell keine Ausnahmen möglich sind und außerhalb der Abmeldefristen nur mit schriftlichen (ärztlichen)Bestätigungen nachträgliche Abmeldungen erfolgen können.
Es ist die Aufgabe der Studierenden sich einen Überblick über die Anmeldungen zu verschaffen und damit auch zu wissen, wann man ggf. nicht zu einer Prüfung angetreten ist bzw. ob man sich dafür abgemeldet hat.
Diese Daten kann jeder Studierende in seinem Univs (unter seinen Anmeldugen) nachvollziehen.
Im Falle eine Vormerkung zu einer Prüfung, zu welcher man wegen unentschuldigten Fernbleibens gesperrt ist, erfolgt eine Abmeldung, von der man automatisch über Univis informiert wird.
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#19
ich habe eine frage:
ich war für die pflanzenproduktion prüfung am 6.10. angemeldet...bzw. nicht angemeldet sondern nur vorgemerkt, da das ssc den status anscheinend nicht geändert hatte! das heißt ich konnte mich vor der prüfung nicht mehr rechtzeitig abmelden, da der status bis zur prüfung auf vorgemerkt stand... ich würde aber sehr gerne morgen die prüfung machen, was aber nicht geht, da ich mich bei der alten prüfung nicht abgemeldet habe... glaubt ihr, dass ich morgen trotzdem antreten kann...

LG
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#20
mail an frau linzer..Wink
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#21
Ein Nichtantritt ist doch wie ein Nicht-Abmelden. Oder wo siehst du den Unterschied?
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