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ja sind immer nur 8 Wochen, allerdings werden da Ferien NICHT mit einbezogen! Dh in deinem FAll bist du sicher noch gesperrt, denn da haben ja die 8 Wochen erst ab Oktober begonnen =( !!!
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gilt das dann auch für Übungen?! weil ich hab nächste woche Übung und dann anschließend die Prüfung oder darf ich die jetzt auch kippen?!
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die sperre gilt nur für das Fach, wo du vergessen hast dich abzumelden! Alles andere darfst du schon ganz normal machen!
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hey, es sind definitiv nicht immer 8 wochen...bei mir waren es nämlich sage und schreibe 6 monate (!!) nach meinem fernbleiben von einer prüfung, dass ich mich nicht antreten durfte im gleichen fach ein halbes jahr später... war fiebrig, trotz beweis, dass ich mich damals per e-mail am tag vor der prüfung bei der prof entschuldig hab, und damals 50 plätze noch frei waren, war da rein gar nix zu machen...ich durfte nicht antreten...also auf 8 wochen würd ich mich nicht verlassen...
lg
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ich habe eine frage:
ich war für die pflanzenproduktion prüfung am 6.10. angemeldet...bzw. nicht angemeldet sondern nur vorgemerkt, da das ssc den status anscheinend nicht geändert hatte! das heißt ich konnte mich vor der prüfung nicht mehr rechtzeitig abmelden, da der status bis zur prüfung auf vorgemerkt stand... ich würde aber sehr gerne morgen die prüfung machen, was aber nicht geht, da ich mich bei der alten prüfung nicht abgemeldet habe... glaubt ihr, dass ich morgen trotzdem antreten kann...
LG
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Ein Nichtantritt ist doch wie ein Nicht-Abmelden. Oder wo siehst du den Unterschied?