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frage wegen ferialpraktikum
#1
wegen stundenvorzeihen und 1 diplomprüfungszeugnis und so, müssen die 3 praxismonate eigentlich nach dem abschlussdatum des ersten abschnitts am zeugnis erfolgen? oder hab ich die eh auch "vorziehen" dürfen?

lg
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#2
vielleicht hat sich das auch geändert (kann ich mir aber nicht vorstellen, dazu müsste man ja informiert werden), aber man konnte das schon auch im 1. machen. ich hab selber einen teil im 1. gemacht und deswegen auch vorher im sekretariat nachgefragt.

baba,
maria
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#3
als ich nach gefragt habe hats geheißen man darf auch im 1. Abschnitt schon Praktika machen aber der größere Teil soll man im 2. Abschnitt absolviert werden Rolleyes
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