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Wahlfächer....
#13
Alina schrieb:Aha also hole ich mir zuerst ein Formular und dann füll ich das aus und wird mir gleich bewilligt oder dauert das wieder ur lang...?Und warum gibt es dann noch die anrechnungstelle beim wagner, was ist das?

Wenn sichs um LVS, die an der Uni Wien absolviert wurden handelt, reicht es, den ausgefüllten Antrag direkt im SSC abzugeben (die können ja auf jeden Fall angerechnet werden), wenn es LVs sind, die an einer anderen Uni gemacht wurden, muss man in die Wagner Sprechstunde gehen, weil er entscheidet, ob anrechenbar oder nicht.
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#14
und weiß jemand wie das ist, wenn man später auf ew umgestiegen ist und vorher in einem anderen studium prüfungen abgelegt hat - wird das auch als wahlfach anerkannt oder muss man während des ew-studiums diese ganzen wahlfächer absolviert haben?
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#15
melie schrieb:Wenn sichs um LVS, die an der Uni Wien absolviert wurden handelt, reicht es, den ausgefüllten Antrag direkt im SSC abzugeben (die können ja auf jeden Fall angerechnet werden), wenn es LVs sind, die an einer anderen Uni gemacht wurden, muss man in die Wagner Sprechstunde gehen, weil er entscheidet, ob anrechenbar oder nicht.

echt?? ich hatte Chemie + UE nicht auf der Uni Wien gemacht und damals ganz normal ein Antragsformular ausgefüllt und abgegeben und bewilligt bekommen. Aber damals gabs diese Sprechstunde extra für die Anmeldung auch noch nicht...

@ Maulwurf:
es ist egal, ob du die Prüfungen vor oder während des EW-Studiums gemacht hast!!!
Pinguine sind Vögel, die nur fliegen, wenn man sie schmeißt...
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#16
maulwurf schrieb:und weiß jemand wie das ist, wenn man später auf ew umgestiegen ist und vorher in einem anderen studium prüfungen abgelegt hat - wird das auch als wahlfach anerkannt oder muss man während des ew-studiums diese ganzen wahlfächer absolviert haben?

Für alle nicht unter einer anderen Studienkennzahl absolvierten Prüfungen muss man einen Anerkennungsantrag einbringen (bei LVs die von der Uni Wien - Antrag im SSC, für LVs anderer Uni´s in der Anrechnungssprechstunde von Prof. Wagner)
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#17
für alle dies interessiert:

ich habe meine Frage auchs ans SSC geschickt und folgende antwort erhalten:

Bei Prüfungen, die Sie bereits unter der Studienkennzahl 033638
absolvieren und dem Studienplanpunkt 6140 Wahlmodul 12 zuordnen, wertet
das System die ECTS Anzahl und nicht die Anzahl der Prüfungen.
Im Falle einer Anerkennung von absolvierten Prüfungen aus anderen Studien
müssen mind. 3 LVs zur Anerkennung vorhanden sein, damit im System das
Modul als erfüllt aufscheint. Natürlich muss in Summe auch hier die
entsprechende ECTS-Anzahl gegeben sein.

MfG
Gabriele Linzer


lg Lisi
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#18
DANKE
dann weiß ich ja welche bürokratischen wege ich jetzt zu gehen habRolleyes
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#19
also ich bin jetzt verwirrt
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#20
also ich hätt auch noch ne frage:

wenn ich die vorratshaltungs-übungen nicht machen will, muss ich dann eine andere übung machen oder kann ich dann stattdessen auch ne vorlesung/ ein seminar machen?
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#21
ja du kannst auch was anderes machen, ich habe statt den UE für VhVs glaub ich sogar eine PÜ genommen und es hat gepasst.
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#22
cool danke für die info! abe rnoch eine frage, was is denn eine PÜ? ^^
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#23
PÜ = Pflichtübung, also so verpflichtende Vorbereitungsübungen die man absolvieren muss, damit man zu einer (größeren) prüfung antreten darf.
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#24
ahhh, verstehe ;-)
danke!
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