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Zulassung zum Masterstudium
#1
Die Zulassung zum Masterstudium der Ernährungswissenschaften setzt den
Abschluss des Bachelorstudiums der Ernährungswissenschaften voraus.

Ein Antrag auf Zulassung ist beim Referat Studienzulassung einzubringen,
dazu sind die Abschlussdokumente des Bakkalaureat/Bachelorstudiums
vorzuweisen.

Es ist daher studienrechtlich nicht möglich das Masterstudium zu beginnen,
solange nicht ALLE Lehrveranstaltungen (incl Bakk/Bachelorarbeiten)
absolviert sind und der Studienabschluss im System eingetragen ist.

Die Zulassung kann tagesaktuell erfolgen, wenn der Antrag vor dem Beginn
der Inskriptionsfrist des nächsten Semesters gestellt wird.

Wie bereits im Informationsmail vom 5.7.2011 erwähnt, ist eine
Voranmeldung zum Masterstudium der Ernährungswissenschaften nicht
erfoderlich, wenn dieses im Anschluss an das Bakkalaureat/Bachelorstudium
Ernährungswissenschaften begonnen wird.
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