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Hallo!
Ich hoffe, jemand kennt sich da vielleicht ein bisschen aus, um mich aufzuklären.
Folgendes Problem: Ich stecke derzeit in Geldsorgen (haha.... Studenten passiert das wohl immer....), habe im gesamten heurigen Jahr noch nichts gearbeitet (weil ich auf Auslandssemester war) und beginne nun wieder neben dem Studium zu arbeiten. Wie ist das denn jetzt mit der Geringfügigkeitsgrenze: Gilt die pro Jahr oder doch pro Monat? Denn wenn sie pro Monat gilt kann ich ja nur ca. 300 Euro verdienen um nicht die Familienbeihilfe zu verlieren, wenns jedoch pro Jahr gilt dann könnt ich ja theoretisch noch einiges in den letzten 3 Monaten des Jahres verdienen ohne über die Grenze zu kommen.
Ist das verständlich? Wär wirklich wichtig für mich das zu wissen!
Danke schon mal für Tipps!
also ich bin mir relativ sicher das sie pro jahr gilt, denn wenn man ferialpraxis (~1000€) macht, bekommt mans geld ja auch auf einmal, übers jahr gesehen ists aber unter der grenze
lg claudia
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Die Geringfügigkeitsgrenze hat nicht unbedingt etwas mit der Familienbeihilfe zu tun... Geringfügig beschäftigt heißt ja nur, dass du bestimmte Abgaben nicht leisten musst...
Die Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe wird pro Jahr gerechnet. Das heißt es spielt keine Rolle, wenn du in gewissen Monaten mehr arbeitest, solange du einen gewissen Betrag /a nicht überschreitest. (Wenn du immer nur geringfügig arbeitest, hast du nie die Gelegenheit den erlaubten Zuverdienst zu erreichen; sonst haben die zwei Dinge allerdings nicht viel miteinander zu tun.)
DU solltest dich nur genau informieren, wie hoch der Zuverdienst sein darf.
lg
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das heißt, wenn ich jetzt mehr verdien als die Geringfügigkeitsgrenze ist behalt ich zwar die Familienbeihilfe, muss aber Abgaben zahlen. Versteh ich das richtig? Und werd verrechnet mir die Abgaben? Mein Arbeitgeber? Also bekomm ich dann insgesamt weniger raus?
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die geringfügigkeitsgrenze pro monat liegt seit 2008 bei 349,1 € ---> bis dahin bist du steuerfrei u musst keine sozialversicherung zahlen, überschreitest du diesen betrag musst du mal fix sozialversicherung zahlen, wenn du nun im jahr mehr als 10.000 € verdienst bist du STEUERpflichtig aber das ist ja sowieso unrelevant weil du da ja schon vorher die fam. u studienbehilfe verlierst
studienbeihilfe bekommst du wenn du unter 8.000,00 € verdienst u wenn du drüber liegst verlierst du sie auch nicht sofort sondern sie wird dementsprechend gekürzt
familienbeihilfe bekommst du wenn du unter 9.000,00 € verdienst, solltest du die jedoch überschreiten so verlierst du den anspruch auf familienbehilfe für ein ganzes kalenderjahr
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Kann mir jemand sagen, ob man, wenn man geringfügig arbeitet versichert ist? Oder ist das je nach Arbeitgeber unterschiedlich?
Ich ging die Treppe rauf und sah dort einen Mann, der war nicht da. Er ist auch heute nicht mehr dort. Ich wünscht, ich wünscht er ginge fort. [Identity]