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schick mir ein pn mit deiner mailadresse, dann schick ichs dir.
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ja auser die zu300 seiten das war mir dan doch zuviel =P hat jemand alle richtigen antworten zum test vom 5.2?
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Hat jemand die prüfungsfragen von 5.2 richtig beantwortet, und kann sie posten.Zur selbtkontolle
?!
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also ich bin mir bei vielen nicht sicher...
1)a,b
2)
3)b
4)
5)a,b
6)
7)a,d
8)a
9)a
10)a,c
11)b,c
12)c
13)b,c
14)b
15)b
16)
17)
????
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Also hab ein paar sachen gleich andere nicht
1)a,b,d
2)
3)b
4)
5)b
6)
7)
8)a
9)a
10)a
11)a,b,c
12)a
13)b
14)b
15)d
Was meinen die anderen .....??????????????
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1)a,b,d
2) a
3)a,e
4)b und event. a(?)
5)b
6)c
7)a,d,f
8)a
9)b
10)a
11)b,c
12)a
13)b
14)c
15)b,c
16) c
17) c
das wären meine Antworten....
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Ich habe bei der letzten Prüfung so angekreuzt (hatte insg. 85% also auch Fehler drinnen) so gut ich mich noch erinnern kann.
1.) a, b, d (c = EU)
2.) a (Das Eu Prinzip der Gegenseitig Anerkennung sagt man muss das Gesetz des produzierenden Landes anerkennen)
3.) a, b, und e
4.) b (da er weder gesundheitliche noch diätetische Angaben macht)
5.) b
6.) c (bin mir nicht ganz sicher)
7.) a, d und auch ein Rückruf (f) - das hab ich bei der Prüfung aber falsch gemacht
8.) a
9.) b (auf jeden Fall nicht a od. d) aber manchmal kann es abgegeben werden deshalb vl c?
10.) a (da hab ich nch was anderes bei der Prüfung angekreuzt weiß nicht mehr was)
11.) b, c (alles andere muss laut LMKV nicht angeführt werden)
12.) a
13.) b (a und c auf keinen Fall)
14.) b und c (glaub aber das war falsch)
15.) a, b, c
16.) c
17.) a (das musste man nur von der Verpackung ablesen und bei a und c war nur der Unterschied das Säurungsmittel: XX und Säurungsmittel YY angegeben war und beim anderen SM: XX & YY was dann richtig war)
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bezüglich Frage 6 bin ich mir auch sehr unsicher. Ist das nun eine Verfälschung oder eine irreführende Angabe? Ich vermute aber eher, dass du mit der Verfälschung Recht hast, da man Liptauer nun mal mit Paprika zubereitet und man das einfach erwartet.
bezüglich Frage 11:
Zutaten unter 2% müssen sehr wohl angeführt werden, allerdings müssen die Prozente dann nicht mehr dabei stehen:
"Die LMKV (§ 4 Z 7 lit. a LMKV) schreibt vor, dass alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verarbeitung im Zutatenverzeichnis anzugeben sind. Davon abweichend können künftig Zutaten mit weniger als 2% Gewichtsanteil am Enderzeugnis nach den übrigen Zutaten in anderer Reihenfolge aufgezählt werden."
Was bei Frage 14 die "Small 4" sind ist mir klar, aber was sind die "Big 8"?
Bei Frage 15 greift glaube ich schon das Verbotsprinzip auch, denn gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich verboten, außer sie werden expllizit erlaubt (Verbotsprinzip)
Betrifft jetzt zwar keine der Fragen hier, aber kann mir jemand von euch erklären warum sich eigentlich niemand an die Sichtfeldregelung hält? Wenn ich hier auf die Produkte schaue die ich zu Hause habe dann ist einmal die Nettofüllmenge vorne, das Haltbarkeitsdatum oben und die Sachbezeichnung hinten angeführt.
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ich hätt gesagt das mit dem liptauer is eine Wertminderung
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zu Frage 6: es gibt im LMSVG iwo eine Definition von verfälscht und wertgemindert, da war beides fast gleich beschrieben mit einem Unterschied, danach hab ich das dann entschieden.
zu Frage 11: ja jetzt wo dus sagst kann ich mich erinnern das ich die 2% auch angekreuzt hab, habs nur überlesen
"BIG 8" gibts iwo in den Folien, wenn ich mich richtig erinner (Protein, Fett, ges. Fette, ung. Fette, mehrfach ung. Fette, KH, davon Zucker, Ballaststoffe) der Unterschied zu den (diätetischen) Angaben, wo ja 7 dabei sind nur die Ballasstoffe
Frage 15: ja da hatte ich eh auch Verbotsprinzip eh auch, da wraen auch nich mehr Antwortmöglichkeiten bei der Prüfung
Es waren bei einigen Fragen noch mehr Antwortmöglichkeiten bei der Prüfung, aber mir sind nicht mehr alle eingefallen, als ich das zusammengestellt hab.
zu der Sichtfeldregelung kann ich dir leider nichts sagen, das einzige was ich dazu weiß ist, dass es auch ausnahmen gibt (packung zu klein,..)
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18.03.2013, 17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2013, 17:23 von Hayate.)
zu Frage 6 nochmal. Also der Unterschied zwischen Verfälschung und Wertminderung ist schon ein größerer als zwischen Verfälschung und Irreführung. Wertminderung würde ich ausschließen.
Was ist bei Frage 9 denn nun wirklich richtig, Antwort b oder c? In Wien zum Beispiel ist ja das Marktamt (MA 59) für die Probenentnahme zuständig, und dieses untersteht ja dem Land Wien.
zur Frage 14: Wenn das stimmt was du über die "Big 8" geschrieben hast, was hat dann Calcium mit den "Big 8" zu tun? Weil du ja bei dieser Frage Antwort b angekreuzt hast.
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Ich hätte bei der Frage 9 eigentlich c gesagt
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