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Ich bin mir doch noch so unsicher...hoffen wir mal das beste
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wenn in der prufung wirklich Verkaeufer stand, dann ist das eine "falle" , weil im LMVSG steht
Zielbestimmung
§ 2. (1) Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Gesundheitsschutz des VERBRAUCHERS sowie der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung. Diese Ziele sind durch die in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Jänner 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. Nr. L 31 vom 1. Februar 2002) dargelegten Grundsätze der Risikoanalyse, des Vorsorgeprinzips und der Transparenz zu gewährleisten.
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hab ich mir auch gedacht am anfang. aber lmrecht ist für die gesundheit der bevölkerung da und ein verkaufer macht das ja die bevölkerung zum teil aus. oder muss man dieses gesetz wirklich wortwörtlich übernehmen. auch ein verkaufer ist mal verbraucher oder?
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danke hannah für die fragen!
heute kamen übrigens wieder die gleichen fragen
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Ja bis auf ein paar waren alle ziemlich gleich
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Freut mich dass die Prüfung nochmal so gekommen ist ^^
Dann hat sich das durchbesprechen und disskutieren ja richtig ausgezahlt.