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hallo ihr lieben!
hab da mal ne frage und zwar
hab ich ende okt. 05 mein erstes diplomprfgszeignis ausgestellt bekommen - somit hab ich den zweiten abschnitt im ws05 begonnen also muß ich nun keine studiengebühren bezahlen - nur im univis unter kontoinformation sind die vollen 379,2 statt nur dem öh-beitrag angegeben.
kann mir da jemand eine genauere info geben - denn ich denk schon dass ich keine zu bezahlen habe!?!
wie schauts bei euren kontoinfos aus?
vielen dank schon mal
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Nun, du bist dann im SS im 7. Semester für den 2. AB. Das sind mehr als 4 Mindest- plus 2 Toleranzsemester, also zahlen. Ausser, du verdienst mehr als 48xx€, steht aber auf dem Erlagschein drauf.
Bin in einer ähnlichen Situation, habe zwar schon 3/4 des ganzen Studiums, aber noch immer nicht den 1. AB gänzlich abgeschlossen und komme im SS ins 7. Semester.
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Der 2. Abschnitt des Diplomstudiums hat aber 6 Mindestsemester...
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Und der erste hat 4? Kann ich mir dann nicht ganz vorstellen, wenn beide AB 85 SWS haben.
Jedenfalls habe ich mich heute selbst an Studentpoint gewandt, um das zu klären. Die sagten mir, 4 Semester der 1. AB, 4 Semester der 2. AB, 2 Semester Toleranz.
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Das ist aber auch seltsam wenn mindeststudienzeit 10 semester sind!!!
Wegen der Beitrag anzeige:
Bei mir scheint ebenfalls 379 euro auf, allerdings gilt das für das WS 08. Musst oben umstellen auf ss 09 und auf anzeigen klicken...
LG
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... ja genau denn dann müsste ich doch nichts zahlen - wegen 6+2
also normal muss es schon so sein - mich hat jetzt aber verwundert, dass der volle betrag da steht
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Ich glaube, du darfst INSGESAMT einfach nicht mehr als 12 semester EW studieren also Mindestzeit plus 2 Toleranzsemester um nicht zahlen zu müssen...
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versteh ich nicht - denn in dem mail vom zid und auch sonst steht immer :
Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt)
das wäre dann: 4+2 und 6+2 für den 1. und 2.AB
oder hab ich einen denkfehler?
@ smiley
wie weit bist du denn?
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13.01.2009, 20:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2009, 20:12 von Matthias.)
Also auf dem Zettel, der dem Erlagschein von der Uni beigelegen ist, steht:
Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt), [...]
Wenn 10 Semester Mindeststudiendauer sind, dann wären 5 die Hälfte. Die Frage ist, wie diese 2 Toleranzsemester verteilt werden? Alle 2 im 1. Ab, alle 2 zum 2. AB oder 50:50?
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hab ich dich richtig verstanden und du bist der meinung - man hat insgesamt für das gesamte studium nur 2 toleranzsemester?
ich denke nämlich 4 - für den 1.AB 2 also müsst man ab dem 7.semester
und im 2.AB ab dem 9. bezahlen, da ja 6+2 wäre
so habs ich verstanden