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studiengebühren - zahlen oder nicht?
#13
orkalady schrieb:hab ich dich richtig verstanden und du bist der meinung - man hat insgesamt für das gesamte studium nur 2 toleranzsemester?

ich denke nämlich 4 - für den 1.AB 2 also müsst man ab dem 7.semester
und im 2.AB ab dem 9. bezahlen, da ja 6+2 wäre
so habs ich verstanden
Nein, war ein Fehler meinerseits. Wenn ich das richtig verstehe, dann sind es 2 Toleranzsemester pro Abschnitt. So steht es auch in dem Schreiben, das dem Erlagschein beigelegen ist.
Wenn wirklich 5 semester die hälfte der Mindeststudienzeit sind, dann müsste es sein: 5+2=7. Also ab dem 8. Semester zahlst.
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#14
@ smiley
wie weit bist du denn?


Bei mir war nicht die Zeit das Problem (bin im 9. Semester insgesamt und mir fehlt no DA und 4 LVAs), sondern eher die Staatsbürgerschaft... Hab Student Point angeschrieben und die konnten eh Auskunft geben und direkt im System nachschauen...

LG
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#15
Matthias schrieb:Und der erste hat 4? Kann ich mir dann nicht ganz vorstellen, wenn beide AB 85 SWS haben.

im 1. AB sind die 85 stunden auf jeweils ~22 pro semester aufgeteilt und im 2. auf 17 pro semester + 1 semester diplomarbeit.
siehe studienplan.

baba,
maria
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#16
maria g. schrieb:
Matthias schrieb:Und der erste hat 4? Kann ich mir dann nicht ganz vorstellen, wenn beide AB 85 SWS haben.

im 1. AB sind die 85 stunden auf jeweils ~22 pro semester aufgeteilt und im 2. auf 17 pro semester + 1 semester diplomarbeit.
siehe studienplan.
Das heißt also, 4+6 und nicht 5+5.
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#17
ja, genau.

ich würde die sache wie orkalady interpretieren:
1. AB 4+2=6 semester zeit
2. AB 6+2=8 semester zeit

baba,
maria
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#18
maria g. schrieb:ja, genau.

ich würde die sache wie orkalady interpretieren:
1. AB 4+2=6 semester zeit
2. AB 6+2=8 semester zeit
Ja, im Nachhinein ist man immer g'scheiter bekanntlich. Würde das jetzt auch so sehen.

Seltsam ist, dass man an einer Uni Studiengebühren befreit ist im kommenden Semester (mein Hauptstudium, bin dort im 1. Semester jetzt und komme ins 2. - mehr werde ich auch nicht brauchen; 3 sind Mindestdauer), an der anderen jedoch nicht, weil über der Mindestzeit je Semester aber insgesamt immer noch unter der Mindestdauer von 10 Semestern.
Brauch' für 2009 ohnehin einen Ausgabenposten in meinem Unternehmen...Big Grin
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#19
du musst also für ew zahlen? wenn ich das auf seite 1 richtig gelesen hab, müsste das aber eh stimmen. das ss ist dein 7. und damit bist du über 4+2, weil du den 1.AB ja noch nicht eingereicht hast.
aber gabs da nicht irgendeine extraregelung wie das ist, wenn man mehrere sachen studiert... hab das nur irgendwie dunkel im kopf.

du verdienst doch sicher genug, um den beitrag erlassen zu bekommen...?!

baba,
maria
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#20
maria g. schrieb:du musst also für ew zahlen? wenn ich das auf seite 1 richtig gelesen hab, müsste das aber eh stimmen. das ss ist dein 7. und damit bist du über 4+2, weil du den 1.AB ja noch nicht eingereicht hast.
aber gabs da nicht irgendeine extraregelung wie das ist, wenn man mehrere sachen studiert... hab das nur irgendwie dunkel im kopf.

du verdienst doch sicher genug, um den beitrag erlassen zu bekommen...?!

baba,
maria
Vermutlich ja.
ad Verdienst: das muß ich noch schauen, denn ich habe ganz bewußt am Ende 08 noch massiv Handelswaren eingekauft, um den Gewinn für 08 möglichst niedrig ausfallen zu lassen (bin Einnahmen-/Ausgaben Rechner, falls das jemandem was sagt). Da kann es sein, dass ich unter diese Einkommens-Grenze gekommen bin, was ich aber erst eruieren muß.
Mir hat die Dame am Tel. von Studentpoint erklärt, dass jedes Studium für sich selbst betrachtet wird. Insofern kann es sein, dass ich bei einem Studium befreit bin, beim anderen eben nicht. Umgekehrt aber hat man nur 1x bezahlt in der Vergangenheit und konnte zig Studien studieren.
Nachdem aber die Studiengebühren ohnehin Aufwand darstellen (im steuerlichen Sinne), ist mir die Regelung nur sekundär wichtig. Denn, ich werde es schwer schaffen, den 1. AB (wegen der fehlenden UEs) heuer gänzlich abzuschließen. Werde dann wohl das Doktorrat in BW angehen...
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