24.01.2011, 20:45
hab noch eine frage 
Welche Beanstandungsgründe dienen dem Schutz vor Täuschung?
glg

Welche Beanstandungsgründe dienen dem Schutz vor Täuschung?
glg
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Lebensmittelrecht: Unterlagen
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24.01.2011, 20:45
hab noch eine frage
![]() Welche Beanstandungsgründe dienen dem Schutz vor Täuschung? glg
24.01.2011, 21:07
a) Welche 6 Beanstandungsgründe kennt die LMSVG?
gesundheitsschädlich, unsicher, verfälscht, wertgemindert, irreführend oder falsch gekennzeichnet, verordnungswidrig, nachgemacht, (verdorben/unreif) b) Welche ist gerichtlich strafbar? Das Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen LM c) Welche dienen dem Schutz vor Täuschung? Wertminderung, irreführende oder falsche Bezeichnung, verfälscht
24.01.2011, 21:14
vielen dank Nora
25.01.2011, 08:26
ich weiß das ist jetzt vielleicht eine blöde frage aber seid ihr euch sicher, dass wir heute alle unterlagen verwenden dürfen?! weil ich mein wenn wir in 2 hörsälen sind dann wird ja nur in einem er sein und im anderen eine andere aufsicht...und wenn die das nicht so toll findet wenn wir da unsere sachen verwenden?! sorry fürs flippen aber will grad nur auf nummer sicher gehen
![]() lg
25.01.2011, 08:52
ich würd mir da keine sorgen machen, er hat ja selbst immer wieder gesagt, dass wir wirklich alle unterlagen verwenden dürfen... das wird er ja dann auch der aufsicht sagen...
zitat von prof. smolka in einer vo: "juristen lernen nichts auswendig, sondern nur, wo man nachschauen kann"
25.01.2011, 08:57
dankeschön, dann bin ich ja beruhigt
![]() glg
25.01.2011, 09:21
Außerdem hat bei ihm in seiner 34-jährigen Laufbahn als Professor nur ein einziger Student eine Prüfung verhaut!
Das würde sicher nicht passiern, wenn wir die Unterlagen nicht mitnehmen dürften! Ein Hoch auf Prof. Smolka!!
25.01.2011, 09:50
... der hat dann sicher seine unterlagen zu hause vergessen
25.01.2011, 09:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2011, 10:00 von christina87.)
loool (3 ohs müssen her damit ich auch auf 5 buchstabe komme^^)
25.01.2011, 10:40
und nochmal eine blöde frage.. nehmt ihr als unterlagen einfach diese ausgedruckten mitschriften und prüfungsfragen mit???
25.01.2011, 10:46
ja ich nehm nur das mit - ich hätte auch gar nichts anderes und angeblich sollte es reichen
![]() lg
25.01.2011, 10:49
ok, ich hab auch nichts anderes
![]() danke für die schnelle antwort! lg |
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