Ich hätte dazu noch eine Frage und zwar:
wenn man jetzt mit dem 1.Abschnitt noch nicht fertig ist, kann man dann Prüfungen aus den 2.Abschnitt machen -> und die erst anrechnen lassen, wenn man mit dem 1.Abschnitt fertig ist?
Oder darf man die Prüfungen erst machen, wenn man komplett mit dem 1. fertig ist.
... und was ist jetzt mit der Frist bis zum 30.09.?
Kann mir das bitte jemand in kurzen Worten erklären?
Hab jetzt nämlich schon so viele verschiedene Versionen gelesen...
Lg
wenn man jetzt mit dem 1.Abschnitt noch nicht fertig ist, kann man dann Prüfungen aus den 2.Abschnitt machen -> und die erst anrechnen lassen, wenn man mit dem 1.Abschnitt fertig ist?
Oder darf man die Prüfungen erst machen, wenn man komplett mit dem 1. fertig ist.
... und was ist jetzt mit der Frist bis zum 30.09.?
Kann mir das bitte jemand in kurzen Worten erklären?
Hab jetzt nämlich schon so viele verschiedene Versionen gelesen...
Lg

